Logo der Deutsch-Malaysische Industrie-und Handelskammer

Einreise

Visum vs. Genehmigung und Allgemeine Anforderungen

Immigration_Entry
Visum vs. Genehmigung

Das malaysische Einwanderungsrecht unterscheidet zwischen Visa und Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen. Mit einem gültigen Visum können Personen nach Malaysia ein- und ausreisen, während eine Arbeitserlaubnis einer Person erlaubt, zu arbeiten und für einen bestimmten Zeitraum in Malaysia zu bleiben. Aufenthaltsgenehmigungen ermöglichen es ihrem Inhaber, nur für eine bestimmte Zeit in Malaysia zu bleiben. Einige Genehmigungen kombinieren auch Arbeits- und Aufenthaltsrechte.

Beide Begriffe haben Folgendes gemeinsam: Sowohl das Visum als auch die Erlaubnis werden in den Reisepass eingetragen.

Bei einem Visum kann es sich entweder um ein Visum für die einmalige Einreise (Visa on Arrival oder Short-Term Social Visit Pass) oder um ein Visum für die mehrfache Einreise handeln, das an eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis gebunden ist.

Das Antragsverfahren hängt von der Art des Visums ab, für das ein Antrag gestellt wurde.

Eine Genehmigung ist eine bedingte Erlaubnis für einen Nicht-Staatsbürger, sich für einen bestimmten Zeitraum in Malaysia aufzuhalten und/oder zu arbeiten. Es gibt verschiedene Arten von Genehmigungen, die mit unterschiedlichen Privilegien verbunden sind.

Genehmigungen sind in der Regel mit einem Visum für die mehrfache Einreise oder die einmalige Einreise verbunden, und sowohl die Genehmigung als auch das zugehörige Visum laufen zum selben Zeitpunkt ab.

Allgemeine Anforderungen

Jede Person, die nach Malaysia einreist, muss im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines international anerkannten Reisedokuments sein, das für Reisen in Malaysia gültig ist. Das Dokument muss mindestens sechs (6) Monate ab dem Datum der Einreise nach Malaysia gültig sein, wenn die Person ein Tourist ist. Für Antragsteller von Genehmigungen/Aufenthaltstiteln muss der Reisepass noch mindestens zwölf (12) Monate ab dem Datum der Antragstellung gültig sein. Flüchtlingspässe/vorläufige Pässe/Notfallpässe oder Personalausweise werden nicht akzeptiert. 

Touristen und Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung müssen sicherstellen, dass der Reisepass oder das Reisedokument mit dem entsprechenden Visum und dem Datum des Einreise- oder Ausreisestempels versehen ist, bevor sie den Einwanderungsschalter an den Einreisestellen an der Grenze verlassen. Bestimmte Genehmigungsinhaber können sich für das E-Gate für Ausländer entscheiden, wenn sie sich dafür registriert haben.