Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte (in der Einwanderungssprache als "Expatriates" bezeichnet, unabhängig von ihrer vertraglichen Situation) in Malaysia ist nicht schwierig und erfordert im Gegensatz zur Einstellung ausländischer Wanderarbeiter keine besondere Quote. Es ist wichtig zu erwähnen, dass nur einheimische Unternehmen ausländische Fachkräfte in Malaysia beschäftigen können, unabhängig davon, ob sie fest angestellt sind oder für kurzfristige Einsätze nach Malaysia geschickt werden. Der Grund, warum dieses Recht lokalen Unternehmen vorbehalten ist, liegt darin, dass die Genehmigungsanträge online eingereicht werden und die Plattformen eine vorherige und lokale Registrierung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie Sozialversicherungszahlungen und monatliche Einkommenssteuerabzüge verlangen. Außerdem müssen die Unternehmen begründen, warum sie beabsichtigen, ausländische Fachkräfte einzustellen.
Arten von Genehmigungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in Malaysia
Lokale Unternehmen können ausländische Mitarbeiter einstellen und verschiedene Arten von Genehmigungen beantragen. Es ist wichtig zu wissen, dass es Einschränkungen für Unternehmen gibt, die nur Regionalbüros bzw. Repräsentanzen in Malaysia haben. Regional- und Repräsentanzbüros dürfen keine Fachbesucherpässe (Professional Visit Pass) beantragen. Folglich sind sie nicht berechtigt, ausländische Praktikanten einzustellen oder ausländische Kurzzeitmitarbeiter zu beschäftigen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Unternehmen welche Genehmigungsarten beantragen können und wo der Antrag erfolgen muss:
Regionalbüro oder Repräsentanz
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
Direkt bei MIDA. Die geschätzte Bearbeitungszeit beträgt zwei (2) bis drei (3) Monate, da die Stelle zunächst genehmigt werden muss. Nach der Genehmigung ist der Pass über das ESD-Konto zu beantragen.
Zweigstelle (Branch Office)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD oder MDEC (abhängig vom Sektor)
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sdn Bhd)
Permit type:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Application mode:
ESD or MDEC, MIDA also for employment passes in the manufacturing sector for term and/or key post.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Bürgschaft (CLBG)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD
Aktiengesellschaft (Bhd)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD oder MDEC, MIDA auch für Beschäftigungsausweise im verarbeitenden Gewerbe für befristete und/oder wichtige Stellen (Key Posts).
Verein (Society)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD
Kommanditgesellschaft (LLP)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD
Beschäftigung von ausländischen Wanderarbeitern (Foreign Workers) in Malaysia
Das Arbeitsgesetz von 1955 definiert "ausländische Arbeitnehmer" als Arbeitnehmer, die keine Staatsbürger* sind. Für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Unternehmen sollten die Beschränkungen für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer beachten, z. B. die Beschränkung auf Sektoren wie das Baugewerbe, die verarbeitende Industrie, die Landwirtschaft, den Plantagenbau und den Dienstleistungssektor.
Außerdem unterliegt die Beschäftigung ausländischer Wanderarbeiter bestimmten Quotenvorgaben des Innenministeriums (Ministry of Home Affairs, MOHA).
* Immigration Act 1955, s. 2 (1).
Quoten und Förderfähigkeit
Als Arbeitgeber müssen Sie zunächst die Genehmigung der örtlichen Zulassungsstelle des Innenministeriums (MOHA) einholen, um ausländische Wanderarbeiter für malaysische Unternehmen einzustellen.
Im Allgemeinen können Unternehmen, die im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, auf Plantagen, im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor tätig sind, die Genehmigung zur Einstellung ausländischer Wanderarbeiter erhalten. Nach Einreichung des Antrags findet ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und einem bevollmächtigten Vertreter des Ministeriums des jeweiligen Sektors, in dem das Unternehmen tätig ist, statt. Wird der Antrag positiv beschieden, erhält der Arbeitgeber ein bedingtes Genehmigungsschreiben, das die Einstellung ausländischer Wanderarbeiter erlaubt.
Entsendung von Personal nach Malaysia oder Einstellung von ausländischen Praktikanten
Die Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Malaysia ist ein normaler Vorgang, und viele Unternehmen tun dies regelmäßig, um z. B. spezialisierte Kundendienstleistungen zu erbringen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung im Voraus, da die Unternehmen die Anforderungen an Visa und Arbeitsgenehmigungen, die persönliche Einkommensteuerpflicht und den Versicherungsschutz im Voraus prüfen sollten.
Erste Schritte
Für die meisten Tätigkeiten in Malaysia ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Dazu gehören Beratung, Schulung, Wartung oder Reparatur von Maschinen in der Produktion oder Arbeiten, die von unabhängigen Beratern, Serviceingenieuren, Technikern oder Bauleitern usw. ausgeführt werden. Obwohl eine Reparatur oder ein Service dringend sein kann, ist es nicht möglich, eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum über Nacht oder innerhalb von 48 Stunden zu beantragen, da entsprechende Unterlagen erforderlich sind. Außerdem beträgt die Mindestbearbeitungszeit für die meisten Genehmigungsanträge vierzehn (14) Arbeitstage, und es sollte zusätzliche Zeit einkalkuliert werden, um einen Termin bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat von Malaysia zu vereinbaren, um ein Visum für die einmalige Einreise zu beantragen.