Haftungsausschluss
Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 werden die Gehaltsuntergrenzen für Employment Passes (EP) in allen Kategorien nach oben angepasst:
Kategorie I:
Das monatliche Mindestgehalt wird von RM 10.000 auf RM 20.000 verdoppelt. Die maximale Beschäftigungsdauer beträgt 10 Jahre.
Kategorie II:
Die zulässige monatliche Gehaltsspanne wird von RM 5.000–9.999 auf RM 10.000–19.999 angehoben. Die maximale Beschäftigungsdauer beträgt 10 Jahre, zudem ist ein Nachfolgeplan zur Entwicklung lokaler Arbeitskräfte erforderlich.
Kategorie III:
Die zulässige monatliche Gehaltsspanne wird von RM 3.000–4.999 auf RM 5.000–9.999 angehoben (bzw. RM 7.000–9.999 für Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe). Die maximale Beschäftigungsdauer beträgt 5 Jahre, zudem ist ein Nachfolgeplan zur Entwicklung lokaler Arbeitskräfte erforderlich.
Erstmals wird es Inhabern eines Employment Pass der Kategorie III gestattet sein, Familienangehörige nach Malaysia mitzubringen.