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Expatriate Services Portal

Expatriate Services Division (Einwanderungsbehörde), Ministerium für Arbeit der Halbinsel Malaysia (JTKSM), "Xpats Gateway"

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Expatriate Services Division (Einwanderungsbehörde)

Die Expatriate Services Division (ESD) der malaysischen Einwanderungsbehörde wurde eingerichtet, um Expatriates und Unternehmen bei der Beantragung von Expatriate-Visas und anderen visumbezogenen Angelegenheiten über eine integrierte Datenplattform zu unterstützen. Dadurch werden die Unternehmen besser in der Lage sein,  Expatriates bei dem Erhalt der Genehmigung der Arbeitserlaubnis zu unterstützen.

 

Es handelt sich um ein formalisiertes Tiering-System in ESD Online, das die Einstufung der Unternehmen von Tier 1 (höchste Stufe) bis Tier 5 (niedrigste Stufe) automatisch vornimmt/ausfüllt.

 

ESD Online ist ein integriertes System in Verbindung mit dem System der malaysischen Gesellschaftskommission (SSM), des malaysischen Finanzamtes (LHDN) sowie der malaysischen Einwanderungsbehörde und wird von der malaysischen königslichen Polizei (PDRM) zuzugegriffen.

 

Aus der extrahierten Informationen von SSM werden die Unternehmen automatisch und systematisch eingestuft und berechnet, (nämlich) nach diesen 5 Hauptindikatoren:

 

  1. Relevanz nach dem Zwölften-Malaysichen-Plan (RMK-12)
  2. Lebenszyklusphase des Unternehmens
  3. Einkommen
  4. ausgegebene Aktien
  5. Erfolgsbilanz
Ministerium für Arbeit Malaysischer Halbinsel

ANTRAG AUF VORHERIGE/VORANGEHENDE GENEHMIGUNG ZUR BESCHÄFTIGUNG AUSLÄNDISCHER ARBEITNEHMER GEMÄSS ABSCHNITT 60K DES ARBEITSGESETZES VON 1955

 

Abschnitt 60K des Beschäftigungsgesetzes von 1955 schreibt vor, dass Arbeitgeber vor der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern eine vorherige Genehmigung vom Ministerium für Arbeit Malaysischer Halbinsel (JTKSM) benötigen. In diesem Zusammenhang meint ausländische Arbeitnehmer Nicht-Staatsangehörige im Sinne der Definition in Abschnitt 2 des Beschäftigungsgesetzes von 1955.

 

Die Verpflichtung zur Einholung einer vorherigen Genehmigung gemäß Abschnitt 60K gilt für die Einstellung neuer ausländischer Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für die Erneuerung oder Verlängerung von bestehenden Genehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern.

 

Dieses Gesetz gilt für Arbeitgeber und Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft auf der Halbinsel Malaysia und im Bundesgebiet von Labuan. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 60K des Beschäftigungsgesetzes von 1955 kann mit einer Geldstrafe bis maximal MYR 100.000, einer Freiheitsstrafe bis maximal fünf Jahren oder beidem bestraft werden.

 

Dieses Gesetz gilt auch für neue Anträge wie Beschäftigungsausweise und Berufsvisa (Employment Pass and Professional Visit Pass). Die Genehmigung für Familienangehörige und der Resident Pass-Talent sind davon ausgenommen.

Xpats Gateway (Portal für Auswanderer)

Ab dem 24. April 2024 müssen alle Neu- und Verlängerungsanträge für Berufsvisa (EP) über das Xpats Gateway eingereicht werden.

 

Unternehmen, die von den jeweiligen Organisationen reguliert werden, müssen für jeden Antrag auf einen Beschäftigungspass (Kategorie I, II und III) ein Unterstützungsschreiben der jeweiligen Organisation einholen.

 

Die Referenzliste finden Sie in der nachstehenden Tabelle:

Nr.BereicheOrganisationen
1Herstellung und ausgewählte DienstleistungssektorenMalaysische Behörde für Investitionsentwicklung (MIDA)
2Finanzdienstleistungen (lizensierte Institute, Zahlungsdienstleistungsregulierer und repräsentative Behörden)Malaysische Zentralbank
3Wertpapier- und DerivatmärkteWertpapierkommission Malaysia (SC)
4Unternehmen an der OstküsteRat für die Entwicklung der Wirtschaftsregion Ostküste (ECERDC)
5Gesundheitswesen (Bereich: Traditionelle und komplementäre Medizin)Abteilung für traditionelle und komplementäre Medizin, Ministerium für Gesundheit (MOH)
6TourismusMinisterium für Tourismus, Kunst & Kultur (MOTAC)

 

7

Biotechnologie und Bio-basierte BereicheMalaysische Gesellschaft zur Entwicklung der Bioökonomie (Bioeconomy Corporation)
8LuftfahrtMalaysische Zivilluftfahrtbehörde (CAAM)
9BauwesenAmt für die Entwicklung der Bauindustrie (CIDB)
10(Aus-)BildungBildungsministerium (MOE)
11Bergbau, Steinbrüche und MineralienverarbeitungAbteilung für Mineralien und Geologiewissenschaften (JMG)
12Organisation im Bereich Frauen, Familie und Gemeindeentwicklung Ministerium für Frauen, Familien & Gemeindenentwicklung (KPWKM)
13SportNationaler Sportrat (MSN)
14FußballMalaysischer Fußballverband (FAM)
15RundfunkMalaysischer Rundfunk (RTM), Ministerium für Kommunikation & Digital
16Gesundheitswesen (Bereich: Pflege)Malaysische Pflegekammer, Ministerium für Gesundheit (MOH)
17Gesundheitswesen (Bereich: Verwandte GesundheitswissenschaftAbteilung der verwandte Gesundheitswissenschaft, Ministerium für Gesundheit (MOH)
18FilmindustrieNationale Filmentwicklungsgesellschaft Malaysia (FINAS)
19ArchitektonischesAusschuss der Architekten
20Reitsport-AktivitätenMalaysischer Reitvereinigung (EAM)
21PferderennenMalaiischer Rennverband (MRA)
22Ackerbau, Viehzucht und AquakulturMinisterium für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit Malaysia (MAFS)
23Gesundheitswesen (Bereich: Medizinisch)Malaysische Ärztekammer (MMC), Ministerium für Gesundheit (MOH)

 

Wenn das Unternehmen den unten aufgeführten Sektoren zuzuordnen ist, kann der Arbeitgeber direkt einen Antrag auf einen Employment Pass in ESD Online stellen. Der Expatriate-Ausschuss und die Einwanderungsbehörde von Malaysia behalten sich das Recht vor, bei Bedarf ein Unterstützungsschreiben anzufordern.

 

  1. Business Services
  2. Groß- und Einzelhandel
  3. Öl, Gas & Energie
  4. Logistik
  5. Elektrisches & Elektronisches
  6. Automotiv

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