Fairuz Razak
Stellvertretender Abteilungsleiter / Mitarbeiter für Regierungsangelegenheiten Corporate Services
+60 3 9235 1846 fairuz.razak@malaysia.ahk.deDie Expatriate Services Division (ESD) der malaysischen Einwanderungsbehörde wurde eingerichtet, um Expatriates und Unternehmen bei der Beantragung von Expatriate-Visas und anderen visumbezogenen Angelegenheiten über eine integrierte Datenplattform zu unterstützen. Dadurch werden die Unternehmen besser in der Lage sein, Expatriates bei dem Erhalt der Genehmigung der Arbeitserlaubnis zu unterstützen.
Es handelt sich um ein formalisiertes Tiering-System in ESD Online, das die Einstufung der Unternehmen von Tier 1 (höchste Stufe) bis Tier 5 (niedrigste Stufe) automatisch vornimmt/ausfüllt.
ESD Online ist ein integriertes System in Verbindung mit dem System der malaysischen Gesellschaftskommission (SSM), des malaysischen Finanzamtes (LHDN) sowie der malaysischen Einwanderungsbehörde und wird von der malaysischen königslichen Polizei (PDRM) zuzugegriffen.
Aus der extrahierten Informationen von SSM werden die Unternehmen automatisch und systematisch eingestuft und berechnet, (nämlich) nach diesen 5 Hauptindikatoren:
ANTRAG AUF VORHERIGE/VORANGEHENDE GENEHMIGUNG ZUR BESCHÄFTIGUNG AUSLÄNDISCHER ARBEITNEHMER GEMÄSS ABSCHNITT 60K DES ARBEITSGESETZES VON 1955
Abschnitt 60K des Beschäftigungsgesetzes von 1955 schreibt vor, dass Arbeitgeber vor der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern eine vorherige Genehmigung vom Ministerium für Arbeit Malaysischer Halbinsel (JTKSM) benötigen. In diesem Zusammenhang meint ausländische Arbeitnehmer Nicht-Staatsangehörige im Sinne der Definition in Abschnitt 2 des Beschäftigungsgesetzes von 1955.
Die Verpflichtung zur Einholung einer vorherigen Genehmigung gemäß Abschnitt 60K gilt für die Einstellung neuer ausländischer Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für die Erneuerung oder Verlängerung von bestehenden Genehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern.
Dieses Gesetz gilt für Arbeitgeber und Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft auf der Halbinsel Malaysia und im Bundesgebiet von Labuan. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 60K des Beschäftigungsgesetzes von 1955 kann mit einer Geldstrafe bis maximal MYR 100.000, einer Freiheitsstrafe bis maximal fünf Jahren oder beidem bestraft werden.
Dieses Gesetz gilt auch für neue Anträge wie Beschäftigungsausweise und Berufsvisa (Employment Pass and Professional Visit Pass). Die Genehmigung für Familienangehörige und der Resident Pass-Talent sind davon ausgenommen.
Ab dem 24. April 2024 müssen alle Neu- und Verlängerungsanträge für Berufsvisa (EP) über das Xpats Gateway eingereicht werden.
Unternehmen, die von den jeweiligen Organisationen reguliert werden, müssen für jeden Antrag auf einen Beschäftigungspass (Kategorie I, II und III) ein Unterstützungsschreiben der jeweiligen Organisation einholen.
Die Referenzliste finden Sie in der nachstehenden Tabelle:
Wenn das Unternehmen den unten aufgeführten Sektoren zuzuordnen ist, kann der Arbeitgeber direkt einen Antrag auf einen Employment Pass in ESD Online stellen. Der Expatriate-Ausschuss und die Einwanderungsbehörde von Malaysia behalten sich das Recht vor, bei Bedarf ein Unterstützungsschreiben anzufordern.
Stellvertretender Abteilungsleiter / Mitarbeiter für Regierungsangelegenheiten Corporate Services
+60 3 9235 1846 fairuz.razak@malaysia.ahk.deManagerin Corporate Services
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