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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Glossar der gebräuchlichsten Begriffe

Glossary of most frequently used terms

Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

 

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, ihre Compliance-, Einkaufs- und Vertragsprozesse in Bezug auf bestimmte Menschenrechts- und Umweltfragen zu ändern und zu aktualisieren, einschließlich der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, welches allen relevanten Interessengruppen offensteht.

 

Das Lieferkettengesetz fordert ein Beschwerdeverfahren für natürliche Personen weltweit, die Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Dies bezieht Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten und Kunden, Interessengemeinschaften mit ein.

 

Um die Unternehmen auf die Einführung vorzubereiten, wurde von unseren Partnern ein Glossar erstellt, Trustnet.Trade: A product of Cargodian.

Glossar

Beschwerdeverfahren

Das deutsche Gesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.

 

Kernpunkte zum Beschwerdeverfahren

  • öffentlich zugänglich in Textform (Webseite)
  • Kommunikation an ihre Geschäftspartner (und deren Mitarbeiter)
  • Barrierefrei in mind. zwei Sprachen (Deutsch, Englisch)
  • Vertraulichkeit (Anonymität, Kommunikationswege, Datenschutz) gewährleisten
  • Klarer Prozessablauf (Eingangsbestätigung, Fristen für Bearbeitung, regelmäßige Berichte, Dokumentation)
  • Verantwortliche Personen (unparteiisch, nicht weisungsgebunden, Verschwiegenheitspflicht, idealerweise extern)

 

Mit dem eingerichteten Beschwerdeverfahren kann eine Organisation nachweisen, dass sie die entsprechende Sorgfaltspflicht nach dem neuen LkSG einhält. In Europa ist dies auch in der EU-Whistleblowing-Direktive verankert, in Deutschland demnächst auch in nationales Recht umgesetzt durch das Hinweisgeberschutzgesetz.

Menschenrechtsverletzungen

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland zielt darauf ab, strengere Vorschriften für Unternehmen durchzusetzen.  Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihre gesamte Lieferkette mit den Menschenrechten und Umweltstandards im Einklang steht. 

 

Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten sind schon seit langem ein Thema.  Durch eine Due-Diligence-Prüfung der gesamten Lieferkette kann ein Unternehmen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen wie Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit analysieren und mindern. 

 

Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen. Sie gelten für alle Menschen – einfach weil sie Menschen sind, jederzeit und überall, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2). Grundlage der Menschenrechte ist die Annahme, dass alle Menschen die gleiche Menschenwürde besitzen und gleichberechtigt sind. Das Gesetz orientiert sich an den Maßstäben aus den „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“ und den „OECD Guidelines for Multinational Enterprises“. 

 

Durch eine Due-Diligence-Prüfung der gesamten Lieferkette kann ein Unternehmen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen analysieren und mindern.  Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette können Unternehmen vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz verklagen.  In der Regel gilt jedoch das Recht des Landes, in dem der Verstoss entstanden ist. Die Betroffenen können auch Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften ermächtigen, in ihrem Namen direkt vor deutschen Gerichten zu klagen, wodurch einige Hürden für den Zugang zur Justiz abgebaut werden. 

Lieferanten

Ein Lieferant ist eine Partei in der Lieferkette, die Unternehmen oder Kunden Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Bei den Lieferanten kann es sich sowohl um Hersteller und Einzelhändler von Teil- oder Fertigprodukten als auch um Dienstleister handeln. Die Lieferanten stehen an der Spitze der Lieferkette. Ohne sie würde die gesamte Kette nicht mehr funktionieren und zusammenbrechen. Ohne Lieferanten gibt es keine Rohstoffe oder Dienstleistungen für die Hersteller und damit auch keine Produkte für die Verbraucher. 

 

Ein gutes Beispiel ist die COVID-19-Epidemie, bei der eine Unterbrechung in der Lieferkette dazu führte, dass die Lieferanten die Nachfrage nicht mehr decken konnten. Die Zulieferer waren gezwungen, ihre Tätigkeit einzustellen (oder drastisch zu reduzieren), was sich auf die gesamte Lieferkette auswirkte und schließlich auch den Verbraucher erreichte. 

 

Es gibt verschiedene Arten von Lieferanten: - 

 

Direkte Lieferanten 

Sie haben einen Auftrag erteilt oder angenommen, es gibt einen Vertrag: die Vertragspartei ist Ihr (oder Sie sind) der „unmittelbare“ Zulieferer. 

 

Indirekte Lieferanten 

Der Vertragspartner Ihrer Vertragspartei ist dann für Sie der „mittelbare“ Zulieferer. 

 

Tier 1 bis NN 

Mit "Tier 1 bis NN" wird Bezug genommen auf die direkten und indirekten Lieferanten. Der direkte Lieferant ist Tier 1, ab Tier 2 handelt es sich um die Lieferanten Ihrer Lieferanten. So kann z. B. einer Ihrer direkten Lieferanten für Sie Tier 1 und gleichzeitig Tier 2 sein, wenn dieser in parallel auch für einen Ihrer Tier 1 Lieferanten tätig ist.  

 

Notwendige Lieferanten 

Alle Lieferanten, die einen direkten Bezug zur Herstellung Ihres Produkts oder der Erbringung Ihrer Dienstleistung haben, sind Teil der Lieferkette. 

 

Zuliefer von Hilfs- und Betriebsmitteln 

Lieferanten, die keinen direkten Bezug zu dem vertriebenen Produkt oder Dienstleistung haben, sind NICHT Teil der Lieferkette. 

 

Durch die Unterteilung der Lieferkette in vor- und nachgelagerte Segmente vereinfachen Unternehmen ihr Management, indem sie nachvollziehen können, welche Lieferanten und Dienstleister beteiligt sind, bis das Produkt "fertig" ist (vorgelagert, upstream), und welche Lieferanten und Dienstleister beteiligt sind, um es an den Kunden zu vertreiben (nachgelagert, downstream). Ein Lieferant oder Dienstleister kann in beiden Bereichen tätig sein. 

 

Upstream (Vorgelagerte Lieferanten und Dienstleister) 

Alle Lieferanten bis zur Erbringung Ihrer Produktion/Dienstleistung. 

 

Downstream (Nachgelagerte Lieferanten und Dienstleister) 

Alle Lieferanten ab Ihrer Produktion/Dienstleistung bis hin zu Ihrem Kunden.

tatsächliche Anhaltspunkte, hinreichende Wahrscheinlichkeit, substantiierte Kenntnis, und drohender Verstoß

tatsächliche Anhaltspunkte 

Tatsächliche Anhaltspunkte sind die Kernvoraussetzung des sogenannten Anfangsverdachts. Der Begriff des Anfangsverdachts ist deshalb der Zentralbegriff eines Ermittlungsverfahrens. Ein Anfangsverdacht muss in konkreten Tatsachen bestehen, welche es als möglich erscheinen lassen, dass eine Verletzung einer geschützten Rechtsposition vorliegt. 

 

hinreichende Wahrscheinlichkeit 

Die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" bezieht sich auf den Verletzungseintritt. Es gibt keine klare Definition, welche pauschal für alle Fälle fixiert werden kann. Sicher ist nur, dass eine absolute Gewissheit der Verletzung einer geschützten Rechtsposition nicht erforderlich ist. 

 

substantiierte Kenntnis 

Sofern ein Unternehmen substantiierte Kenntnis von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten bei Zulieferern hat, muss es anlassbezogen eine Risikoanalyse durchführen, angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen, ein terminiertes Konzept zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung erstellen und umsetzen sowie gegebenenfalls die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie anzupassen. Substantiiert ist die Kenntnis dann, wenn dem Unternehmen überprüfbare und ernst zu nehmende Informationen über Verstöße bei einem oder mehreren Zulieferern vorliegen. 

 

Beispiele: 

  • Beschwerdeverfahren (Pflicht) 
  • Eigene Beobachtungen, Kontrollen oder Audits (10%), Mitteilung von Behörden (z. B. Zoll, BAFA) 
  • Durch andere öffentliche Informationsquellen (Internet, TV) 

 

drohender Verstoß 

In diesem Kontext verweise ich auf die "substantiierte Kenntnis" und die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" und die "tatsächlichen Anhaltspunkte". Unternehmensintern ist festzustellen: 

  • Liegt ein Risiko vor? > Präventionsmaßnahmen 
  • Realisierung eines Risiko? > Abhilfemaßnahmen 

Geschützte Rechtspositionen nach dem LkSG

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) definiert geschützte Rechtspositionen unter Bezugnahme auf die in der Anlage des Gesetzes aufgeführten Menschenrechtskonventionen und drei ausgewählte Umweltabkommen. Elf international anerkannte Menschenrechtskonventionen sind im LkSG abschließend aufgelistet. Aus den darin geschützten Rechtspositionen werden Verhaltensnormen für das unternehmerische Handeln abgeleitet, um die Verletzung dieser geschützten Rechtspositionen zu verhindern.  

 

Das Gesetz enthält eine abschließende Aufzählung geschützter menschenrechts- und umweltbezogener Rechtspositionen.  

 

Zu den menschenrechtsbezogenen Bestimmungen gehören u.a. solche, die sich auf Folgendes beziehen -  

  1. Kinderarbeit  
  2. Zwangsarbeit  
  3. Sklaverei  
  4. Verpflichtungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz  
  5. Vereinigungsfreiheit  
  6. Ungleichbehandlung bei der Beschäftigung  
  7. Die Vorenthaltung eines angemessenen, existenzsichernden Lohns  
  8. Die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen zu bilden  
  9. Negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Personen betreffen  
  10. Verweigerung des Zugangs zu Nahrung und Wasser  
  11. Ungleichbehandlung aus Gründen der nationalen, sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, des Geschlechts, der politischen Meinung, der Religion oder der Weltanschauung  
  12. Unrechtmäßige Vertreibung  
  13. Die Einstellung von Sicherheitskräften zum Schutz des Projekts eines Unternehmens, wenn dies zu bestimmten Menschenrechtsverletzungen führt, weil das Unternehmen die Sicherheitskräfte nicht oder unzureichend beaufsichtigt oder kontrolliert.  

 

Der Umweltschutz im Rahmen des Gesetzes verbietet schädliche Auswirkungen auf den Boden, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädliche Lärmemissionen und exzessiven Wasserverbrauch, wenn diese negative Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen haben können, auf die die Menschen angewiesen sind, wenn sie den Menschen den Zugang zu sauberem Trinkwasser verwehren, den Zugang zu sanitären Einrichtungen behindern oder zerstören oder wenn sie Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Darüber hinaus ist es Unternehmen untersagt, Quecksilber und persistente organische Schadstoffe zu verwenden sowie gefährliche Abfälle zu exportieren und zu importieren und mit solchen Abfällen umzugehen.  

 

Die Einführung des Gesetzes wird vor allem den Menschen in armen Ländern zugute kommen. So sind derzeit weltweit rund 75 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen. Aber auch die Menschen entlang der Lieferkette, in den Unternehmen und die Verbraucher, können vom LkSG profitieren. 

Unverzügliche und angemessene Präventionsmaßnahmen

"Unverzügliche und angemessene Präventionsmaßnahmen" beziehen sich auf Maßnahmen, die das Risiko von Schäden oder Beeinträchtigungen, die in naher Zukunft auftreten könnten, verhindern oder minimieren. Diese Maßnahmen werden in der Regel als Reaktion auf ein ermitteltes Risiko oder eine potenzielle Bedrohung gesetzt und sollen das Risiko bekämpfen, bevor es zu einem tatsächlichen Problem wird.   

 

Im Zusammenhang mit dem Supply-Chain-Management könnte ein Beispiel für "sofortige und angemessene Präventionsmaßnahmen" darin bestehen, potenzielle Unterbrechungen in der Lieferkette zu erkennen und Schritte zu unternehmen, um diese Risiken zu mindern, bevor sie Probleme verursachen können.   

 

Wenn ein Unternehmen beispielsweise bei einem kritischen Bauteil stark von einem einzigen Lieferanten abhängig ist, könnte eine sofortige und angemessene Präventionsmaßnahme darin bestehen, alternative Lieferanten ausfindig zu machen und Beziehungen zu ihnen als Ausweichmöglichkeiten aufzubauen. Auf diese Weise kann das Unternehmen im Falle einer Störung des Hauptlieferanten (z. B. Naturkatastrophe, Konkurs oder Qualitätsprobleme) schnell zu einem Ersatzlieferanten wechseln und den Betrieb ohne größere Verzögerungen oder Umsatzeinbußen fortsetzen.   

 

Weitere Beispiele sind Lieferanten, die proaktive Verpflichtungsvereinbarungen eingehen, unangekündigte, stichprobenartige Vor-Ort-Besuche oder gemeinsame Schulungen von Lieferantenmitarbeitern zu Geldwäsche, Korruption oder Arbeitssicherheit.  Aus den identifizierten Risiken und dem lokalen Umfeld leiten wir angemessene, praktische und effektive Maßnahmen ab.   

 

Zusammenfassend: Wenn es ein Risiko gibt, sind Präventionsmaßnahmen erforderlich.  Wenn sich ein Risiko realisiert, besteht Bedarf an Abhilfemaßnahmen.  Die Definition des Risikos bestimmt, ob Präventivmaßnahmen ausreichend sind oder ob zusätzlich Abhilfemaßnahmen erforderlich sind. 

Umsetzungspflicht, Erfolg, Bestreben und Sorgfaltspflichten

Durchführungspflicht  

Die "Umsetzungspflicht" bezieht sich auf die Verantwortung oder Verpflichtung einer Organisation, bestimmte Prozesse oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Supply Chain Management umzusetzen oder durchzuführen. Die Umsetzungsverantwortung liegt bei der Unternehmensleitung. Sie kann an Führungskräfte delegiert werden, die Verantwortung für die Auswahl, Überwachung und Organisation behalten.   

Diese Verantwortung umfasst die Umsetzung verschiedener Strategien, Maßnahmen und Prozesse, die für ein effizientes Management der Lieferkette und deren reibungslosen Betrieb erforderlich sind. Sie beinhaltet die Umsetzung von Supply-Chain-Planungen, -Richtlinien und -Zielen in umsetzbare Initiativen und Maßnahmen.

 

Die Pflicht zum Erfolg  

Der Begriff "Erfolgspflicht" bezieht sich auf die Verpflichtung bzw. Verantwortung einer Organisation, den Erfolg ihrer Lieferkettenaktivitäten anzustreben und zu erreichen. Selbst wenn dies bedeutet, dass die Beziehungen zu einem Lieferanten abgebrochen werden müssen, impliziert dies die Verpflichtung, Ziele zu erreichen, Werte zu fördern und die Leistung innerhalb der Lieferkette kontinuierlich zu verbessern.  

 

Bemühenspflicht  

Die "Bemühenspflicht " bezieht sich auf die Verpflichtung oder Verantwortung einer Organisation, angemessene und sorgfältige Anstrengungen zu unternehmen, um bestimmte Ziele innerhalb ihrer Lieferkette zu erreichen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf proaktiver Verbesserung, Initiative, Problemlösung, Zusammenarbeit und Reaktion.  Sie erfordert Beharrlichkeit, Lernfähigkeit und Flexibilität angesichts von Unsicherheiten und Herausforderungen.   

 

So müssen Unternehmen beispielsweise nicht sicherstellen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte oder Umweltauflagen verletzt werden. Vielmehr müssen sie nachweisen können, dass sie Anstrengungen unternommen haben, um Risiken zu erkennen und zu beseitigen, dass Beschwerdemechanismen vorhanden sind und dass geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.  

 

Sorgfaltspflicht  

Der Begriff "Sorgfaltspflicht" bezieht sich auf die Verantwortung einer Organisation, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, das Wohlergehen und die ordnungsgemäße Handhabung von Waren und Materialien während des gesamten Prozesses der Lieferkette zu gewährleisten. Dazu gehört die Bewertung und Reduzierung potenzieller Risiken und negativer Auswirkungen auf Einzelpersonen, Gemeinschaften und die Umwelt. 

 

Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beziehen sich die Sorgfaltspflichten eines Unternehmens auf seinen eigenen Geschäftsbereich, die Handlungen eines Vertragspartners und das Verhalten anderer (indirekter) Lieferanten. Damit endet die Verantwortung eines  Unternehmens nicht mehr am eigenen Werkstor, sondern erstreckt sich über die gesamte Lieferkette. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definiert als geschützte Rechtspositionen die Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die sozialen Grundrechte, das Diskriminierungsverbot und die Umweltschutzpflichten.

Konsultationswürdige Interessengruppen

"Konsultationswürdige Interessengruppen" sind Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen, die ein legitimes Interesse an den Abläufen und Entscheidungen der Lieferkette einer Organisation haben oder von diesen erheblich betroffen sind. Diese Interessengruppen bringen wertvolle Perspektiven, Kenntnisse und Bedenken mit, die bei Entscheidungen in der Lieferkette berücksichtigt werden sollten. 

 

Die Identifizierung von Interessengruppen, die es zu konsultieren gilt, ist ein wichtiger Aspekt des Engagements von Interessengruppen und der integrativen Entscheidungsfindung im Lieferkettenmanagement.  Es geht darum zu erkennen, dass die Handlungen einer Organisation direkte oder indirekte Auswirkungen auf verschiedene Beteiligte haben können und dass deren Feedback dazu beitragen kann, die Entscheidungsfindung zu verbessern und nachhaltigere Ergebnisse zu erzielen. 

 

Zu den konsultationswürdigen Interessengruppen in der Lieferkette können gehören:  

  1. Kunden: Da sie die Produkte oder Dienstleistungen konsumieren oder nutzen, spielen die Kunden eine wichtige Rolle in der Lieferkette. Ihre Anregungen, Präferenzen und Bedürfnisse sollten berücksichtigt werden, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten und das Produktangebot zu verbessern. 
  2. Die Zulieferer: Die Lieferanten sind wichtige Partner in der Lieferkette, da sie Rohstoffe, Komponenten oder fertige Waren liefern. Die Zusammenarbeit mit den Lieferanten hilft, eine effektive Koordination aufzubauen, Beschwerden oder Probleme zu lösen und für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen zu entwickeln. 
  3. Mitarbeiter und Arbeitnehmervertretungen: Die Belegschaft der Organisation sowie die Arbeitnehmervertreter sind wichtige Interessengruppen in der Lieferkette. Die Konsultation von Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretern kann dazu beitragen, arbeitsrechtliche Bedenken auszuräumen, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Ideen zu sammeln, wie die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden verbessert werden können. 
  4. Lokale Gemeinschaften: Die Lieferkette von Unternehmen kann direkte Auswirkungen auf die Kommunen haben, in denen sie tätig sind. Die Konsultation der lokalen Bevölkerung kann dazu beitragen, soziale oder ökologische Bedenken zu erkennen und zu beseitigen, die Achtung lokaler Praktiken und Kulturen zu gewährleisten und positive Beziehungen zu fördern.  Anwohner und andere Nutzer von Grundstücken in der Nähe von Produktionsstätten sollten ebenfalls einbezogen werden. 
  5. Aufsichtsbehörden: Die Einhaltung von Vorschriften und Industriestandards ist in der Lieferkette von entscheidender Bedeutung. Die Rücksprache mit den Aufsichtsbehörden gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Genehmigungen und Zertifizierungen und hält sich über alle Änderungen oder neuen Gesetze auf dem Laufenden. 
  6. Nichtregierungsorganisationen ("NGOs") und Interessenvertretungen: Nichtregierungsorganisationen und Interessenvertretungen konzentrieren sich häufig auf bestimmte soziale, ökologische oder ethische Fragen. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Interessengruppen können Unternehmen Einblicke gewinnen, Probleme angehen und an Nachhaltigkeitsinitiativen oder ethischen Praktiken mitarbeiten. 
  7. Gruppen von Menschen, die besonders gefährdet sind: Migranten und Menschen mit Behinderungen sind Beispiele für solche Gruppen.  Innerhalb dieser Lieferketten sollte das Unternehmen Anliegen wie Zwangsarbeit und verantwortungsvolle Rekrutierung, Sicherheit der Arbeitnehmer und Gleichberechtigung der Geschlechter in den Vordergrund stellen.  Menschen mit Behinderungen sind Teil der menschlichen Vielfalt.  Beraten Sie sich mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenverbänden.  Beim Streben nach einer nachhaltigen und integrativen Lieferkette ist es von entscheidender Bedeutung, mit diesen Interessengruppen in Kontakt zu treten und ihre Herausforderungen zu bewältigen. 

 

Durch die Konsultation von geeigneten Interessengruppen können Unternehmen eine breitere Perspektive einnehmen, Vertrauen aufbauen und die soziale und ökologische Leistung ihrer Lieferkette verbessern. Durch die aktive Einbindung dieser Interessengruppen können Unternehmen potenzielle Risiken, Chancen und innovative Lösungen entdecken, die zu langfristigem Erfolg und Nachhaltigkeit beitragen. 

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

Der Begriff "Erklärung zur Menschenrechtsstrategie" bezieht sich auf ein formelles Dokument oder eine Erklärung einer Organisation, in dem/der sie sich zur Achtung und Förderung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette verpflichtet.

 

In dieser Grundsatzerklärung wird dargelegt, wie die Organisation beabsichtigt, potenzielle Menschenrechtsrisiken und -auswirkungen im Zusammenhang mit ihrer Lieferkette anzugehen und zu minimieren. Sie verdeutlicht das Engagement der Organisation für die Einhaltung allgemein anerkannter Menschenrechtsprinzipien und stellt sicher, dass ihre Geschäftstätigkeit nicht zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt oder diese fortsetzt.

 

Mit diesen Grundsatzerklärungen soll sichergestellt werden, dass sich die Unternehmen der Menschenrechtsrisiken in ihren Lieferketten bewusst sind und dafür einstehen. Sie befassen sich unter anderem häufig mit Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Vereinigungsfreiheit. Durch die Umsetzung dieser Strategien können die Unternehmen darauf achten, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen sind und zur Förderung ethischer und nachhaltiger Geschäftspraktiken beitragen.

 

Eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie kann Folgendes beinhalten:

  1. Bekenntnis zu den Menschenrechten
  2. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
  3. Sorgfältige Prüfung der Menschenrechte
  4. Erwartungen an Lieferanten
  5. Beschwerdemechanismen
  6. Ausbildung
  7. Überwachung und Berichterstattung

 

Die Grundsatzerklärung ist ein wesentlicher Leitfaden für das unternehmerische Handeln und das Verhalten der Mitarbeitenden. Sie beschreibt, wofür ein Unternehmen und seine Mitarbeitenden stehen, welche Ziele sie gemeinsam verfolgen und an welchen Grundsätzen sie sich orientieren, um diese Ziele zu erreichen.

Regelmäßige Überprüfung

Die "Regelmäßige Überprüfung" bezieht sich auf die regelmäßige Beurteilung oder Bewertung bestimmter Ereignisse oder Veränderungen in der Lieferkette, um deren Effektivität und Übereinstimmung mit den Zielen einer Organisation sicherzustellen. Um fundierte Entscheidungen und Anpassungen vornehmen zu können, müssen die Ergebnisse, die Leistung und die Auswirkungen dieser Ereignisse oder Veränderungen überprüft und analysiert werden. 

 

Im Folgenden sind solche Fälle aufgeführt, in denen eine Regelmäßige Überprüfung erforderlich ist: 

  1. Der Beginn einer neuen Geschäftstätigkeit oder eines neuen Marktes: Bei einer regelmäßigen Überprüfung werden die Entwicklung, die Herausforderungen und die Ergebnisse des neuen Geschäftsvorhabens oder des Markteintritts bewertet. Diese Überprüfung hilft bei der Ermittlung operativer oder strategischer Anpassungen, die erforderlich sind, um die Leistung zu verbessern und Chancen zu ergreifen. 
  2. Die Schaffung einer neuen Geschäftspartnerschaft: Bei den Regelmäßigen Überprüfungen werden die Leistung und die Ausrichtung der neuen Geschäftspartnerschaft auf die Ziele der Organisation bewertet. Dies hilft bei der Identifizierung von Problemen oder Bereichen, in denen die Partnerschaft gestärkt werden muss, z. B. in Bezug auf die Zusammenarbeit, die Kommunikation oder die Erreichung der gesetzten Ziele. 
  3. Die Einführung eines neuen Produkts: Gelegentliche Überprüfungen sollen die Leistung des neuen Produkts in Bezug auf Verkäufe, Marktreaktionen und Verbraucherfeedback bewerten. Diese Analyse hilft bei der Ermittlung potenzieller Problembereiche oder notwendiger Anpassungen zur Verbesserung von Lieferkettenverfahren, Marketingtaktiken oder der Produktqualität. 
  4. Änderungen der Geschäftsprinzipien oder -strategien: Gelegentliche Überprüfungen bewerten den Erfolg und die Auswirkungen von Änderungen der Geschäftsprinzipien oder -strategien. Diese Bewertung hilft festzustellen, ob die Anpassungen die Leistung verbessert haben, ob sie die aufgezeigten Herausforderungen angegangen sind oder ob sie mit den Zielen der Organisation übereinstimmen. 
  5. Änderung der Eigentümerstruktur der Geschäftspartner: Gelegentliche Überprüfungen beinhalten die Bewertung der Auswirkungen einer Änderung der Eigentumsstruktur auf die Beziehungen und die Leistung der Lieferkette. Diese Analyse hilft bei der Feststellung, ob es Auswirkungen auf die Zusammenarbeit, die Entscheidungsfindung oder die Kommunikation gibt und ob Änderungen erforderlich sind, um eine profitable Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. 

 

Im Allgemeinen umfassen die Regelmäßigen Überprüfungen der Lieferkette die routinemäßige Bewertung bestimmter Maßnahmen oder Veränderungen, um sicherzustellen, dass sie erfolgreich sind und den Unternehmenszielen entsprechen. Unternehmen können diese Überprüfungen nutzen, um Erkenntnisse zu gewinnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Lieferkettenstrategie und -abläufe bei Bedarf zu ändern. 

Unmittelbare Verwirklichung eines Risikos

Die "unmittelbare Verwirklichung eines Risikos" bezieht sich auf den Punkt, an dem ein potenzielles Risiko oder eine Bedrohung unmittelbar bevorsteht oder sehr wahrscheinlich eintritt.  Es ist der Moment, in dem ein Risiko, das zuvor als bloße Möglichkeit identifiziert und bewertet wurde, nun zur Realität wird und wahrscheinlich zu einer Unterbrechung oder einer Belastung der Lieferkette führt.    

 

Dies ist ein kritischer Zeitpunkt für das Risikomanagement in der Lieferkette, denn er erfordert schnelle und entschlossene Maßnahmen, um die Auswirkungen des Risikos abzumildern.  Um effektiv auf ein drohendes Risiko reagieren zu können, ist es wichtig, ein umfassendes Verständnis der Schwachstellen und Risiken der Lieferkette zu haben sowie ein robustes Rahmenwerk zur Risikominderung, um den Geschäftsbetrieb zu schützen und die Kontinuität der Lieferkettenprozesse zu gewährleisten, dass die Risiken mit der höchsten Priorität einplant.   

Von der Wahrscheinlichkeit zur Gewissheit in absehbarer Zukunft

Der Begriff "Wahrscheinlichkeit bis Gewissheit in absehbarer Zukunft" bezieht sich auf den Prozess des Übergangs von einem Zustand der Ungewissheit zu einem Zustand der Gewissheit hinsichtlich eines potenziellen Risikos oder Ereignisses, das sich auf die Lieferkette auswirken könnte.  Dieser Prozess umfasst die folgenden Stufen: 

  1. Fundiertes Wissen: Dies ist die Phase, in der ein bestimmtes Risiko oder Ereignis bekannt ist, aber noch nicht klar ist, ob es tatsächlich eintreten wird oder nicht.  Dieses Bewusstsein basiert auf Beobachtungen, Berichten oder Frühindikatoren.  In diesem Stadium ist ein gewisses Maß an Unsicherheit vorhanden.  Supply Chain Manager müssen möglicherweise weitere Informationen sammeln, um die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Risikos oder Ereignisses zu bestimmen. 
  2. Angemessene Eintrittswahrscheinlichkeit: Dieses Stadium beinhaltet ein höheres Maß an Gewissheit, bei dem eine angemessene Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko oder Ereignis besteht.  Es besteht eine begründete Eintrittswahrscheinlichkeit, dass das Risiko in absehbarer Zeit eintreten wird.  In diesem Stadium müssen die Manager der Lieferkette unter Umständen damit beginnen, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Risikos oder Ereignisses abzumildern. 
  3. Tatsächliche Anzeichen: Dies ist die letzte Phase, in der ein hohes Maß an Sicherheit besteht, dass das Risiko oder das Ereignis eintreten wird.  In diesem Stadium müssen Supply Chain Manager sofort Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Risikos oder Ereignisses zu mindern und eine Unterbrechung oder Belastung der Lieferkette zu verhindern. 

 

Insgesamt ist der Prozess des Übergangs von der Wahrscheinlichkeit zur Gewissheit in der absehbaren Zukunft ein wichtiger Aspekt des Risikomanagements in der Lieferkette, da er es den Managern der Lieferkette ermöglicht, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen potenzieller Risiken und Ereignisse auf die Lieferkette zu mindern. 

EU-Verordnungen, -Richtlinien, -Beschlüsse, -Empfehlungen und -Stellungnahmen

Die in den EU-Verträgen dargelegten Ziele sollen durch eine Reihe von Rechtsinstrumenten erreicht werden. Einige dieser Rechtsakte haben Rechtskraft, andere nicht.  Einige gelten für alle EU-Länder, während andere nur für bestimmte Länder gelten. 

 

Verordnungen 

Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, der von allen EU-Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden muss. Als zum Beispiel die EU-Verordnung zur Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU im Jahr 2022 auslief, haben das Parlament und der Rat eine neue Verordnung erlassen, die klarer ist als die vorherige und einen einheitlichen Ansatz für die Roaming-Gebühren für weitere 10 Jahre gewährleisten soll. 

 

Richtlinien 

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, der für alle EU-Mitgliedstaaten bindend ist. Die einzelnen Nationen müssen jedoch ihre eigenen Gesetze erlassen, um dieses Ziel zu erreichen. Ein Beispiel ist die EU-Richtlinie über Einwegplastik, die die Umweltauswirkungen einiger Plastikprodukte verringert, indem sie beispielsweise die Verwendung von Einwegplastik wie Tellern, Strohhalmen und Bechern reguliert oder verbietet. 

 

Beschlüsse 

Beschlüsse sind verbindlich und gelten unmittelbar für die vorgesehenen Empfänger (z.B. ein EU-Land oder ein einzelnes Unternehmen). So hat der Rat beispielsweise eine einseitige Entscheidung über die Einführung des Euro in Kroatien am 1. Januar 2023 getroffen. 

 

Empfehlungen 

Empfehlungen sind nicht vollstreckbar. So hatte beispielsweise die Empfehlung der Kommission zu internen Schutzmaßnahmen für die redaktionelle Unabhängigkeit und die Transparenz der Medieneigentümer keine rechtlichen Folgen. In einer Empfehlung können Institutionen ihre Ansichten zum Ausdruck bringen und Maßnahmen vorschlagen, ohne den Adressaten der Empfehlung irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen aufzuerlegen. 

 

Stellungnahmen 

In einer Stellungnahme können Institutionen ihre Ansichten zu einem Thema unverbindlich zum Ausdruck bringen. Daher erlegt sie ihren Empfängern keine rechtliche Verpflichtung auf und ist nicht bindend. Die wichtigsten EU-Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) sowie der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss können Stellungnahmen abgeben. Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens legen die Ausschüsse ihre unterschiedlichen geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven dar. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat zum Beispiel einen Bericht über die KMU-Strategie der nächsten Generation erstellt. 

Audit

Das lateinische Wort "audire" bedeutet übersetzt "zuhören".  Folglich geht es bei einem Audit darum, etwas zu hören oder, genauer gesagt, zu untersuchen. 

 

Das Audit ist ein Verfahren, bei dem ein so genannter Auditor, der Zuhörer, ein Unternehmen besucht und als unabhängige Partei systematisch dessen Verfahren und Abläufe prüft und bewertet.

 

Der Zweck eines Audits ist es, festzustellen, ob festgelegte Ziele erreicht, Standards und Richtlinien befolgt und Anweisungen wie vorgesehen ausgeführt werden.  Ein Audit soll Schwachstellen, Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb der Lieferkette aufdecken, was zu geringeren Betriebskosten, größeren Wettbewerbsvorteilen und einer höheren Gesamteffizienz führen kann.

 

Audits sind ein Teil des Qualitätsmanagements eines Unternehmens. In der Regel werden externe Auditoren mit der Bewertung bestimmter Verfahren beauftragt. Daneben gibt es auch interne Auditoren.  Man unterscheidet zum Beispiel zwischen internen Systemaudits, Prozessaudits, Projektaudits und externen Zertifizierungsaudits oder Lieferantenaudits.

 

Die Unternehmen müssen in der Regel für Audits bezahlen. 

 

Derzeit gibt es keinen Audit-Standard für das Supply Chain Due Diligence Act. Wenn ein Unternehmen, in der Regel ein Lieferant, auditiert wird, gelten die Audit-Standards des Kunden oder einer neutralen dritten Partei wie Trustnet.Trade.  Ein Audit der Lieferkette ist ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement in der Lieferkette und kann Unternehmen dabei helfen, Risiken zu erkennen und zu mindern, die Effizienz zu verbessern und Kosten zu senken.

Fragebogen zur Selbstauskunft (Self-Disclosure)

Der Fragebogen zur Selbstauskunft ist eine Reihe von Fragen, die es dem Auftraggeber ermöglichen sollen, die in der Risikoanalyse zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette genannten Informationen zu sammeln. Der Selbstauskunftsfragebogen besteht in der Regel aus einem allgemeinen Teil, einem branchenspezifischen Teil und einem länderspezifischen Teil. 

 

Ein Fragebogen zur Selbstauskunft ist ein Instrument, mit dem Unternehmen die Einhaltung sozialer, ökologischer und ethischer Standards durch ihre Lieferanten beurteilen und bewerten können.  Der Fragebogen ist ein Instrument zur Selbstauskunft, das die Lieferanten ausfüllen, um Informationen über ihre Praktiken, Richtlinien und Verfahren in Bezug auf verschiedene Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit offenzulegen, wie z.B. Arbeitsstandards, Menschenrechte, Umweltauswirkungen und Konfliktmineralien. 

 

Der Fragebogen soll Unternehmen dabei helfen, potenzielle Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten in ihrer Lieferkette zu erkennen und sicherzustellen, dass ihre Lieferanten die erforderlichen Standards einhalten.  Der Fragebogen kann an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden und kann zur Bewertung von Lieferanten in verschiedenen Stadien der Lieferkette verwendet werden.