Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte (in der Einwanderungssprache als "Expatriates" bezeichnet, unabhängig von ihrer vertraglichen Situation) in Malaysia ist nicht schwierig und erfordert im Gegensatz zur Einstellung ausländischer Wanderarbeiter keine besondere Quote. Es ist wichtig zu erwähnen, dass nur einheimische Unternehmen ausländische Fachkräfte in Malaysia beschäftigen können, unabhängig davon, ob sie fest angestellt sind oder für kurzfristige Einsätze nach Malaysia geschickt werden. Der Grund, warum dieses Recht lokalen Unternehmen vorbehalten ist, liegt darin, dass die Genehmigungsanträge online eingereicht werden und die Plattformen eine vorherige und lokale Registrierung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie Sozialversicherungszahlungen und monatliche Einkommenssteuerabzüge verlangen. Außerdem müssen die Unternehmen begründen, warum sie beabsichtigen, ausländische Fachkräfte einzustellen.
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Arten von Genehmigungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in Malaysia
Lokale Unternehmen können ausländische Mitarbeiter einstellen und verschiedene Arten von Genehmigungen beantragen. Es ist wichtig zu wissen, dass es Einschränkungen für Unternehmen gibt, die nur Regionalbüros bzw. Repräsentanzen in Malaysia haben. Regional- und Repräsentanzbüros dürfen keine Fachbesucherpässe (Professional Visit Pass) beantragen. Folglich sind sie nicht berechtigt, ausländische Praktikanten einzustellen oder ausländische Kurzzeitmitarbeiter zu beschäftigen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Unternehmen welche Genehmigungsarten beantragen können und wo der Antrag erfolgen muss:
Regionalbüro oder Repräsentanz
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
Direkt bei MIDA. Die geschätzte Bearbeitungszeit beträgt zwei (2) bis drei (3) Monate, da die Stelle zunächst genehmigt werden muss. Nach der Genehmigung ist der Pass über das ESD-Konto zu beantragen.
Zweigstelle (Branch Office)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD oder MDEC (abhängig vom Sektor)
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sdn Bhd)
Permit type:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Application mode:
ESD or MDEC, MIDA also for employment passes in the manufacturing sector for term and/or key post.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Bürgschaft (CLBG)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD
Aktiengesellschaft (Bhd)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD oder MDEC, MIDA auch für Beschäftigungsausweise im verarbeitenden Gewerbe für befristete und/oder wichtige Stellen (Key Posts).
Verein (Society)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD
Kommanditgesellschaft (LLP)
Art der Erlaubnis:
- Employment Pass
- Professional Visit Pass
- Dependant Pass
- Social Visit Pass
- Maid Visa
- Special Pass
Anwendungsmodus:
ESD
Beschäftigung von ausländischen Wanderarbeitern (Foreign Workers) in Malaysia
Das Arbeitsgesetz von 1955 definiert "ausländische Arbeitnehmer" als Arbeitnehmer, die keine Staatsbürger* sind. Für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Unternehmen sollten die Beschränkungen für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer beachten, z. B. die Beschränkung auf Sektoren wie das Baugewerbe, die verarbeitende Industrie, die Landwirtschaft, den Plantagenbau und den Dienstleistungssektor.
Außerdem unterliegt die Beschäftigung ausländischer Wanderarbeiter bestimmten Quotenvorgaben des Innenministeriums (Ministry of Home Affairs, MOHA).
* Immigration Act 1955, s. 2 (1).
Quoten und Förderfähigkeit
Als Arbeitgeber müssen Sie zunächst die Genehmigung der örtlichen Zulassungsstelle des Innenministeriums (MOHA) einholen, um ausländische Wanderarbeiter für malaysische Unternehmen einzustellen.
Im Allgemeinen können Unternehmen, die im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, auf Plantagen, im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor tätig sind, die Genehmigung zur Einstellung ausländischer Wanderarbeiter erhalten. Nach Einreichung des Antrags findet ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und einem bevollmächtigten Vertreter des Ministeriums des jeweiligen Sektors, in dem das Unternehmen tätig ist, statt. Wird der Antrag positiv beschieden, erhält der Arbeitgeber ein bedingtes Genehmigungsschreiben, das die Einstellung ausländischer Wanderarbeiter erlaubt.
Entsendung von Personal nach Malaysia oder Einstellung von ausländischen Praktikanten
Die Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Malaysia ist ein normaler Vorgang, und viele Unternehmen tun dies regelmäßig, um z. B. spezialisierte Kundendienstleistungen zu erbringen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung im Voraus, da die Unternehmen die Anforderungen an Visa und Arbeitsgenehmigungen, die persönliche Einkommensteuerpflicht und den Versicherungsschutz im Voraus prüfen sollten.
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Erste Schritte
Für die meisten Tätigkeiten in Malaysia ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Dazu gehören Beratung, Schulung, Wartung oder Reparatur von Maschinen in der Produktion oder Arbeiten, die von unabhängigen Beratern, Serviceingenieuren, Technikern oder Bauleitern usw. ausgeführt werden. Obwohl eine Reparatur oder ein Service dringend sein kann, ist es nicht möglich, eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum über Nacht oder innerhalb von 48 Stunden zu beantragen, da entsprechende Unterlagen erforderlich sind. Außerdem beträgt die Mindestbearbeitungszeit für die meisten Genehmigungsanträge vierzehn (14) Arbeitstage, und es sollte zusätzliche Zeit einkalkuliert werden, um einen Termin bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat von Malaysia zu vereinbaren, um ein Visum für die einmalige Einreise zu beantragen.
Kurzfristige (12 Monate) vs. Praktika und Schulungen (bis zu 6 Monate) in Malaysia
Kurzzeitige Einsätze bis zu 12 Monaten | Praktika und Ausbildungen bis zu 6 Monaten (Praktikanten) | |
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1 | Prüfen Sie, ob der Kunde/Auftraggeber/Tochtergesellschaft bei ESD registriert ist und in der Lage und bereit ist, einen Professional Visit Pass zu beantragen. Einige Unternehmen sind möglicherweise nicht registriert, da ihr eingezahltes Kapital zu gering ist und sie nie ausländische Fachkräfte in ihrem Unternehmen beschäftigt haben. | Prüfen Sie, ob das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Praktikum oder Ihre Ausbildung absolvieren möchten, beim ESD registriert ist und in der Lage und bereit ist, einen Professional Visit Pass zu beantragen. Einige Unternehmen sind möglicherweise nicht registriert, weil ihr eingezahltes Kapital zu gering ist und sie noch nie ausländische Praktikanten hatten. |
2 | Prüfen Sie Ihren Zeitrahmen und seien Sie realistisch. Wenn sie noch nicht registriert sind, kalkulieren Sie weitere drei (3) Monate für die Registrierung bei den Behörden ein, bevor ein Professional Visit Pass beantragt werden kann. | Prüfen Sie Ihren Zeitrahmen und seien Sie realistisch. Wenn das Unternehmen noch nicht registriert ist, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es sich nur registrieren lässt, um einen ausländischen Praktikanten aufzunehmen. Planen Sie außerdem genügend Zeit für die Organisation des gesamten Verfahrens ein. |
3 | Die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen vor Ort ist unbedingt erforderlich, da es die Dokumente bereitstellen, den Professional Visit Pass beantragen und sich um den Arbeitnehmer kümmern muss, während er sich in Malaysia aufhält. | Meiden Sie Unternehmen, die sich weigern, die vorgeschriebene Arbeitserlaubnis zu beantragen. |
4 | Lassen Sie die entsprechenden Dokumente übersetzen und beglaubigen. Lassen Sie sich die erforderliche Checkliste und die Vorlagen für den Antrag von dem örtlichen Unternehmen oder einem Dienstleister, den das lokale Unternehmen bestimmt hat, geben. | Lassen Sie die entsprechenden Dokumente übersetzen und beglaubigen. Auch wenn es sich nur um ein Praktikum handelt, müssen die Bewerber die gleichen Anforderungen erfüllen wie alle anderen Bewerber. |
5 | Ihr Reisepass muss am Tag der Einreichung des Antrags noch mindestens 12 Monate gültig sein. Überprüfen Sie, ob der Reisepass des Arbeitnehmers noch mehr als 12 Monate gültig ist. Ist die Gültigkeit kürzer, muss der Reisepass vorher erneuert werden. | Ihr Reisepass muss am Tag der Einreichung des Sortenschutzantrags noch mindestens 12 Monate gültig sein. Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass noch mindestens so lange gültig ist. Ist die Gültigkeit kürzer, muss der Reisepass vorher erneuert werden. |
6 | Erkundigen Sie sich bei der Personalabteilung nach dem Versicherungsschutz, den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuerpflicht usw. Falls der Arbeitnehmer in Malaysia einkommensteuerpflichtig ist, muss der Kunde/Auftraggeber/Tochtergesellschaft ihn beim Finanzamt (LHDN) anmelden, was widerum eine Unternehmensregistrierung in Malaysia erfordert. | Wenn Sie von dem malaysischen Unternehmen eine Vergütung oder Zahlung erhalten, sind Sie je nach Dauer des Praktikums möglicherweise einkommensteuerpflichtig. Das Unternehmen muss Sie beim Finanzamt (LHDN) registrieren, und dies erfordert eine Unternehmensregistrierung in Malaysia. |
7 | Mitarbeiter sollten nur nach Malaysia einreisen, wenn der Professional Visit Pass genehmigt wurde. Schicken Sie keine Mitarbeiter nach Malaysia, die nicht über eine Genehmigung verfügen! Illegale Arbeit ist nach den Einwanderungsgesetzen eine Straftat. | Praktikanten sollten nur dann nach Malaysia einreisen, wenn der PVP genehmigt wurde. Illegale Arbeit ist nach den Einwanderungsgesetzen eine Straftat. |
8 | Bleiben Sie in Kontakt mit dem örtlichen Unternehmen und/oder dem Dienstleister. | Bleiben Sie in Kontakt mit dem örtlichen Unternehmen. |
9 | Wichtiger Hinweis: Wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, muss das lokale Unternehmen auch mit dem Dienstleister zusammenarbeiten, da dieser Zugang zum ESD-Konto des lokalen Unternehmens benötigt. | Wichtiger Hinweis: Um einen PVP zu beantragen, müssen ausländische Studierende bei einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sein. Praktikanten, die in Malaysia studieren, müssen zunächst ein geeignetes Unternehmen finden, ihren Studentenausweis kündigen und das Unternehmen bitten, einen PVP zu beantragen. |
10 | Überprüfung und Sicherstellung, dass das lokale Unternehmen die malaysischen Vorschriften einhält, indem es die erforderlichen und aktuellen Lizenzen einholt. | Überprüfung und Sicherstellung, dass das lokale Unternehmen die malaysischen Vorschriften einhält, indem es die erforderlichen und aktuellen Lizenzen einholt. |