Dr. Eva Langerbeck
Stellv. Geschäftsführerin / Abteilungsleiterin Corporate Services Corporate Services
+60-3-9235 1840 eva.langerbeck@malaysia.ahk.deVisa für die einmalige Einreise werden ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die für die Einreise nach Malaysia ein Visum benötigen. Dies gilt für Staatsangehörige, die nicht für ein "Visa on Arrival" in Frage kommen, oder für Personen, die vor der Einreise nach Malaysia aufgrund einer vorab erteilten Genehmigung ein Visum benötigen. Ein solches Visum ist nur für eine einmalige Einreise gültig und wird ungültig, sobald die Person Malaysia wieder verlässt.
Ein Visum für die einmalige Einreise kann online über eVisa oder von einer malaysischen Botschaft, einem Konsulat oder einer Hochkommission für die Einreise nach Malaysia im Rahmen eines Kurzzeit-Besucherpasses oder einer anderen Genehmigung oder von den Einwanderungsbehörden in der Einwanderungsbehörde oder an den Einreisestellen an der Grenze ausgestellt werden und ist in der Regel als Stempel im Reisepass zu sehen.
Visa für die mehrfache Einreise werden ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die ein Visum für die Ein- und Ausreise nach Malaysia benötigen. Ein solches Visum ist entweder an eine Genehmigung gebunden oder wird für geschäftliche oder regierungsinterne Angelegenheiten ausgestellt. Ist das Visum für die mehrfache Einreise an eine Genehmigung gebunden, ist es für die Dauer der Genehmigung gültig. Wird ein solches Visum für geschäftliche oder zwischenstaatliche Angelegenheiten ausgestellt, ist es in der Regel drei (3) bis zwölf (12) Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Ein Visum für die mehrfache Einreise kann von einer malaysischen Botschaft, einem Konsulat oder einer Hochkommission für Geschäfts- oder Regierungsangelegenheiten oder von der Einwanderungsbehörde in Malaysia ausgestellt werden. Visa für die mehrfache Einreise, die an eine Genehmigung gebunden sind, werden nur von der Einwanderungsbehörde in Malaysia ausgestellt.
Wird vor der Einreise kein Visum eingeholt, kann dem Reisenden die Einreise nach Malaysia verweigert werden und er wird mit dem Vermerk "Not to Land" (NTL) zur Ausweisung aufgefordert.
Ein Visum bei Ankunft (Touristenvisum) erlaubt die Einreise und den Aufenthalt in Malaysia für vierzehn (14) bis neunzig (90) Tage, je nach Nationalität, und ist normalerweise für eine einmalige Einreise gültig. Staatsangehörige, die vor der Einreise nach Malaysia ein Visum benötigen, müssen bei der malaysischen Botschaft, dem Konsulat oder der Hochkommission einen Stempel für die einmalige Einreise beantragen. Mit einem Visa on Arrival oder einem Besucherpass für soziale Zwecke (Social Visit Pass) ist jede Form der Beschäftigung – egal ob gegen Bezahlung oder nicht – strengstens untersagt. Zudem kann ein solches Visum nur in Notfällen (Unfall, Krankenhausaufenthalt) verlängert werden.
Ein Visa on Arrival reicht für Reisen, kurze Treffen oder Verhandlungen und andere Aktivitäten aus, für die keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist.
Die Touristen müssen die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen:
Der Short-Term Social Visit Pass wird für Touristen und andere Besucher ausgestellt, die vor der Einreise nach Malaysia ein Visum für die folgenden Zwecke benötigen:
Eine Verlängerung kann in besonderen Fällen gewährt werden, z. B. bei Krankheit, Unfall, Krieg im Heimatland usw. Der Besucher muss einen Nachweis erbringen und außerdem ein bestätigtes Rückreiseticket in sein Heimatland oder ein Drittland vorlegen.
Der PLS@XPATS-Pass ist eine Sonderform des Social Visit Passes für max. 30 Tage, der es ausländischen Experten erlaubt, in Malaysia kritische oder dringende Arbeiten auszuführen. Solche Arbeiten sind nur in ausgewählten Sektoren erlaubt, darunter u.a. Öl/Gas/Energie, Handel inkl. Groß- und Einzelhandel, Luftfahrt, IT, Baugewerbe, Fertigung, Gesundheit/Medizin und Sicherheit/Verteidigung.
Der Antrag muss vor Einreise bewilligt werden.
Der Langzeit-Sozialbesuchspass wird an Familienangehörige von Inhabern einer Arbeitsgenehmigung ausgestellt, d. h. an Kinder über 18 Jahre, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister und Lebenspartner. Verlängerungen der Aufenthaltsdauer können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gewährt werden. Ausländische Ehegatten malaysischer Staatsangehöriger können einen Social Visit Pass erhalten, der eine Mehrfacheinreise für einen Zeitraum von bis zu fünf (5) Jahren ermöglicht, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen auch jede Form von bezahlter Beschäftigung oder eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, ohne den Social Visit Pass in einen Employment Pass umzuwandeln, wenn sie eine zusätzliche Arbeitserlaubnis erhalten haben, die nur unter strengen Auflagen erteilt wird.
Es ist zwischen zwei (2) Arten von Langzeit-Besucherpässen zu unterscheiden. Inhabern eines Langzeit-Besucherpasses im Rahmen des Programms "Malaysia My Second Home" (MM2H) kann vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Behörde gestattet werden, eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen. Die Erlaubnis, im Rahmen von MM2H zu arbeiten, wird nur unter strengen Auflagen erteilt. Im Gegensatz dazu können Inhaber eines Langzeit-Besucherpasses, die mit malaysischen Staatsbürgern verheirated sind, eine zusätzliche Arbeitserlaubnis beantragen, ohne den Langzeit-Besucherpass in einen Beschäftigungspass umzuwandeln.
Es gibt verschiedene Passkategorien für Arbeitnehmer, die zu Arbeitszwecken nach Malaysia gehen. Je nach Branche und Art der Arbeit, welche der Ausländer ausführt, sind mindestens ein (1) bis maximal zwölf (12) Monate für Kurzzeitarbeitsaufenthalte möglich.
Für jede Form der Beschäftigung, einschließlich freiwilliger Arbeit, ist eine gültige Arbeitserlaubnis erforderlich, auch wenn der Antragsteller von einem Unternehmen in einem anderen Land bezahlt wird. Ein Professional Visit Pass (PVP) ist eine befristete Arbeitserlaubnis, die es ausländischen Fachkräften mit anerkannten Qualifikationen oder Fachkenntnissen ermöglicht, für Geschäfts- und Berufsbesuche nach Malaysia einzureisen und im Auftrag eines ausländischen Unternehmens vorübergehend Dienstleistungen zu erbringen oder eine praktische Ausbildung bei einem malaysischen Unternehmen zu absolvieren.
Im Rahmen dieser Regelung ist der ausländische Arbeitnehmer oder Fachmann weiterhin bei dem Unternehmen in seinem Heimatland beschäftigt.
Um für ein PVP in Frage zu kommen, muss sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Malaysias befinden. Die einladende Partei (Sponsor, Unternehmen, Universität usw.) muss einen Professional Visit Pass über die Expatriate Service Division (ESD) zusammen mit einem Mehrfacheinreisevisum beantragen. Die Person (Expatriate genannt) darf nur in dem Unternehmen arbeiten, das im PVP angegeben ist.
Bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen ist zu beachten, dass es manchmal lange dauert, die erforderlichen Dokumente zusammenzutragen, weshalb ein angemessener Zeitrahmen für die Zusammenstellung aller Dokumente festgelegt werden muss. Sobald die malaysische Einwanderungsbehörde den Antrag auf Erteilung eines PVP genehmigt hat, erhält die einladende Partei eine schriftliche Bestätigung (Approval Letter) und ein Referenzschreiben für die zuständige malaysische Botschaft (VDR Letter). Für die Bearbeitungszeit sollten zwei (2) bis drei (3) Wochen eingeplant werden. Anschließend muss der Antragsteller einen Termin bei der malaysischen Botschaft vereinbaren, um ein Visum für die einmalige Einreise nach Malaysia zu erhalten. Alternativ kann das Visum auch über eVisa beantragt werden.
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Der DE Rantau Nomad Pass richtet sich speziell an digitale Nomaden aus der IT-Branche, die in Malaysia für Unternehmen arbeiten möchten, die nicht vor Ort ansässig sind. Der Pass fällt unter die Kategorie "Professional Visit Pass" und kann für 3-12 Monate beantragt werden (verlängerbar auf weitere 12 Monate). Inhaber können auch Familienangehörige nach Malaysia bringen.
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