Ausländern, die in Malaysia leben und arbeiten möchten, stehen je nach Ausgangslage unterschiedliche Optionen offen:
Option 1: Ein niedergelassenes Unternehmen sponsert einen Employment Pass
Option 2: Gründung eines eigenen Unternehmens und Beantragung eines Employment Passes
Option 3: Unternehmer-/ Start-Up-Visum für bestimmte Tech- und IT-Bereiche
Option 4: Premium-Visum für vermögende Personen
Employment Pass
Im Regelfall erhalten ausländische Arbeitnehmer, die in Malaysia arbeiten möchten, einen Employment Pass. Der Pass wird für die betreffende Person über den einstellenden Arbeitgeber beantragt und ist mit einem Mehrfacheinreisevisum kombiniert. Zunächst muss das Unternehmen beim ESD oder Malaysia Digital Economy Corporation (MDEC, nur ICT-Sektor) registriert sein, bevor es einen Employment Pass oder andere Genehmigungen für Ausländer beantragen kann. In Malaysia gibt es mehrere Behörden, die für die Regulierung bestimmter Wirtschaftssektoren zuständig sind und daher auch die Unternehmen in diesen Sektoren regulieren. Diese verschiedenen Behörden sind für die Genehmigung und Unterstützung von Expatriate-Stellen in den jeweiligen Sektoren zuständig.
Kategorien
Im Rahmen des Employment Pass muss zwischen drei Kategorien unterschieden werden: Kategorie I, Kategorie II und Kategorie III.
Who for? | Basic Monthly Salary per Month | Duration of Employment Contract | Allows dependents? | |
---|---|---|---|---|
Category I | Expatriates | At least RM10,000 | Up to five (5) years | Yes |
Category II | Expatriates | Between RM5,000 and RM9,999 | Up to two (2) years | Yes |
Category III | Knowledge / Skilled Workers | Between RM3,000 and RM4,999 | Must not exceed twelve (12) months | No |
Die Mindestanforderungen für die Bewerbung um eine Stelle für Expatriates/Wissensaustausch/Fachkräfte sind wie folgt:
- BA-Abschluss (oder gleichwertiger Abschluss) und mehr, mit mindestens drei (3) Jahren Erfahrung in dem betreffenden Bereich; oder
- Malaysisches Diplom (bzw. Equivalent) mit mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich; oder
- Technisches Zertifikat oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens sieben (7) Jahren Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich.
Wenn der Antragsteller Anteilseigner des betreffenden Unternehmens ist, muss er oder sie mindestens 30 % des Kapitals des Unternehmens besitzen und ein bei Suruhanjaya Syarikat Malaysia (SSM) registrierter Direktor des Unternehmens sein und/oder eine Schlüsselposition im Unternehmen innehaben.
Umfang
Der Employment Pass der Kategorie I/II berechtigt den Inhaber, in Westmalaysia bei dem einstellenden Unternehmen beschäftigt zu werden. Ehepartner und Kinder unter achtzehn (18) JJahren eines Employment-Pass-Inhabers können einen "Dependant Pass" erhalten. Kinder über achtzehn (18) Jahren, der Partner (Freund/Freundin) und Eltern/Schwiegereltern haben Anspruch auf einen Social Visit Pass (Long-Term) für bis zu zwölf (12) Monate. Außerdem können Inhaber eines Employment Passes ausländische Dienstmädchen mit einem Social Visit Pass (Temporary Employment) einstellen. Ehegatten mit einem Dependant Pass können in Malaysia nicht arbeiten.
Der Employment Pass der Kategorie III erlaubt es dem Inhaber, in Westmalaysia bei dem einstellenden Unternehmen beschäftigt zu werden. Im Gegensatz zu den Kategorien I und II dürfen Inhaber eines Employment Passes der Kategorie III keine Familienangehörigen mitbringen und keine ausländischen Dienstmädchen einstellen. Diese Expatriates dürfen nur für das im Employment Pass genannte Unternehmen arbeiten. Wenn sie das Unternehmen wechseln, müssen sie einen neuen Antrag stellen und der vorherige EP muss annulliert werden.
Generell dürfen Expatriates nur für das im Employment Pass genannte Unternehmen arbeiten. Wenn sie das Unternehmen wechseln, muss der neue Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen und der vorherige EP muss annulliert werden.
FAQ - Employment Pass
Question | Answer |
---|---|
What is an Employment Pass (EP)? | An EP is a Work and Residence Permit which allows you to stay and work in Malaysia for up to 60 months. You can work only for the company laid out in the EP. The EP can be renewed. |
Who needs an Employment Pass? | Everyone, who wants to work and will be employed in Malaysia and does not have a work permit, needs an EP. |
Do I have to be an employee of a Malaysian company or I can be employed by a company in my home country? | You can be employed by a company in your own country as well. However, you will have to provide all your employment contracts /agreements to the Inland Revenue Board of Malaysia prior to receiving a visa. |
How long is the Employment Pass (EP) regularly valid for? Is there a maximum duration? | Contact our Immigration Experts for more information. |
How long does it take to issue an Employment Pass? | |
What should I do if my employee has absconded? |
Unternehmer-/ Start-Up-Visum für bestimmte Tech- und IT-Bereiche
Das Malaysia Tech Entrepreneur Programme (MTEP) ist ein spezieller Pass, der Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung kombiniert und für Tech-Startup-Unternehmer, erfahrene Tech-Unternehmer und Investoren gedacht ist, um in der Tech-Branche in Malaysia zu arbeiten oder zu investieren. Aufgelegt wurde das Programm von der Malaysia Digital Economy Corporation (MDEC).
Antragsteller müssen in den folgenden Sektoren unternehmerische Ziele in Malaysia verfolgen: Landwirtschaftstechnologie (AgriTech, Gesundheits-technologie (HealthTech), FinTech, Dronentechnologie (DroneTech), Smart City, CleanTech, Cyper Security, Smart Mobility, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Big Data Analytics oder Internet der Dinge.
Umfang & Verlängerung
Malaysia bietet einen 1-Jahres-Pass für neue Unternehmer (Start-Up) und einen 5-Jahres-Pass für etablierte Unternehmer oder Investoren und deren Angehörige. Ein 1-Jahres-Pass ist unter Nachweis erreichter Erfolge verlängerbar. Angehörige können nur im Falle von 5-Jahres-Pässen nach Malaysia mitkommen.
Anforderungen – Start-Up
Ausländer, die noch keine unternehmerische Erfahrung aufweisen und in Malaysia entweder selbst oder als Mitgründer ein Unternehmen in einem der Zielsektoren gründen wollen, können für 12 Monate einen Professional Visit Pass beantragen. Die Voraussetzung ist u.a., dass ein Business Plan vorliegt.
Anforderungen – Unternehmer
Erfahrenene Unternehmer, die mehr als 2 Jahre unternehmerische Erfahrung im Rahmen einer existierenden Firma aufweisen und in Malaysia entweder selbst oder als Mitgründer ein Unternehmen in einem der Zielsektoren gründen wollen, können einen 5-Jahres-Residence-Pass beantragen und Angehörige mitbringen. Die Voraussetzung ist u.a. ein Business Plan.
Anforderungen – Investor
Gründer, Mitgründer, Kapitalverwaltungsgesellschaften (VCMC) oder Partner eines malaysischen Venture, die ein Mindestkapital von RM 10 Mio. in ein Unternehmen in einem der Zielsektoren investieren und sich bei der Securities Commission Malaysia als Venture Capital Management registrieren lassen, können einen 5-Jahres-Residence-Pass beantragen und Angehörige mitbringen.
Premium-Visum (PVIP) für vermögende Privatpersonen
Das Premium-Visa-Programm ist ein Langzeitaufenthaltstitel für bis zu 20 Jahre für Personen mit hohem Einkommen, die in Malaysia studieren, leben oder arbeiten wollen. Er wird mit einem Multiple-Entry-Visum ausgestellt.
Umfang
Vermögende Ausländer mit einem regelmäßigen Einkommen können in Malaysia bis zu 20 Jahre leben, arbeiten, investieren oder studieren, ohne sich Mindestaufenthaltszeiträume zu halten. Im Gegensatz zu MM2H besteht keine Altersgrenze. Inhaber eines PVIP können Ehepartner, Kinder, Eltern oder ausländische Hausangestellte mitbringen.
Anforderungen
Antragsteller müssen ein monatliches Mindesteinkommen von RM 40.000 bzw. Jahreseinkommen von mindestens RM 480.000 nachweisen. Außerdem sind u.a. ein polizeiliches Führungszeugnis des Heimatlandes, eine gültige Krankenversicherung für Malaysia und ein medizinisches Gutachten eines Krankenhauses oder einer Klinik in Malaysia notwendig.
Im Gegensatz zu MM2H müssen ansonsten keine weitere Bargeldmittel nachgewiesen werden.
Nach erteilter Genehmigung sind RM 1.000.000 auf einem malaysischen Festgeldkonto zu unterlegen, wobei 50% z.B. für den Kauf einer Immobilie in Malaysia nach einem Jahr abgehoben werden können.
Verlängerung
Der PVIP kann für eine zweite Laufzeit von 20 Jahren verlängert werden.