Dr. Eva Langerbeck
Stellv. Geschäftsführerin / Abteilungsleiterin Corporate Services Corporate Services
+60-3-9235 1840 eva.langerbeck@malaysia.ahk.deAusländische Staatsangehörige, die eine Genehmigung oder ein Visum erhalten haben, müssen sicherstellen, dass sie das Land verlassen, bevor die Genehmigung oder das Visum abläuft. Bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer kann die Einwanderungsbehörde Sanktionen verhängen, z. B. Geldstrafen, Inhaftierung oder die Aufnahme in die schwarze Liste für die künftige Einreise nach Malaysia. Dennoch kann es vorkommen, dass ausländische Staatsangehörige auf Probleme stoßen, die sie an der Ausreise aus Malaysia hindern. In solchen Fällen stellt die Einwanderungsbehörde eine Überbrückungsgenehmigung (Special Pass) aus, der Ausländern den legalen Aufenthalt in Malaysia ermöglicht.
Ein Special Pass ist ein befristeter Pass (in der Regel 30 Tage gültig), der von der Einwanderungsbehörde ausgestellt wird, um den Aufenthalt in Malaysia aufgrund besonderer Umstände zu verlängern. Dazu gehören z. B. Krankheit, ein Unfall und ein Konflikt im Herkunftsland oder die ausstehende Gewährung einer eingereichten und noch nicht verlängerten Genehmigung.
Die Einwanderungsbehörde gewährt in drei (3) allgemeinen Fällen einen Special Pass:
Inhaber eines Special Passes, welche die Ausreise aus dem Land planen, müssen am geplanten Datum ausreisen. Personen, die aufgrund einer ausstehenden Genehmigung bleiben möchten, müssen in Malaysia bleiben, andernfalls wird der Special Pass bei der Ausreise ungültig, da er kein Mehrfacheinreisevisum beinhaltet.
Alle Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung, die kürzlich einen neuen Reisepass erhalten haben und deren derzeitige Aufenthaltsgenehmigung noch mehr als drei (3) Monate gültig ist, müssen den bestehenden Pass vom alten Pass in den neuen Pass übertragen. Daher muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt eines neuen Passes ein Transfer of Endorsement (ToE)-Verfahren eingeleitet werden.
Die Gültigkeit des Passes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Übertragung des Sichtvermerks bei der Einwanderungsbehörde mehr als zwölf (12) Monate betragen und der Pass muss mindestens sechs (6) aufeinanderfolgende leere Seiten aufweisen.
Grundsätzlich ist jeder Antrag auf ein Visum oder eine Genehmigung keine Garantie dafür, dass das Visum oder die Genehmigung genehmigt wird. Dennoch gibt es bekannte Gründe, die zu einer definitiven Ablehnung führen können. Einige der wichtigsten Ablehnungsgründe sind die folgenden:
Wenn ein Visum oder eine Genehmigung verweigert wurde, besteht immer noch die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen. ESD und MDEC bieten Checklisten für die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die Ablehnung von Arbeitsgenehmigungen oder Fachbesucherpässen* an.
* https://esd.imi.gov.my/portal/downloads/ (aufgerufen am 11/01/2022).
Stellv. Geschäftsführerin / Abteilungsleiterin Corporate Services Corporate Services
+60-3-9235 1840 eva.langerbeck@malaysia.ahk.deStellvertretender Abteilungsleiter / Mitarbeiter für Regierungsangelegenheiten Corporate Services
+60 3 9235 1846 fairuz.razak@malaysia.ahk.de