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Andere

Übertragung von Genehmigungen bei Reisepassänderungen (ToE) und Ablehnungen

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Überbrückungsgenehmigung (Special Pass)

Ausländische Staatsangehörige, die eine Genehmigung oder ein Visum erhalten haben, müssen sicherstellen, dass sie das Land verlassen, bevor die Genehmigung oder das Visum abläuft. Bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer kann die Einwanderungsbehörde Sanktionen verhängen, z. B. Geldstrafen, Inhaftierung oder die Aufnahme in die schwarze Liste für die künftige Einreise nach Malaysia. Dennoch kann es vorkommen, dass ausländische Staatsangehörige auf Probleme stoßen, die sie an der Ausreise aus Malaysia hindern. In solchen Fällen stellt die Einwanderungsbehörde eine Überbrückungsgenehmigung (Special Pass) aus, der Ausländern den legalen Aufenthalt in Malaysia ermöglicht.

Ein Special Pass ist ein befristeter Pass (in der Regel 30 Tage gültig), der von der Einwanderungsbehörde ausgestellt wird, um den Aufenthalt in Malaysia aufgrund besonderer Umstände zu verlängern. Dazu gehören z. B. Krankheit, ein Unfall und ein Konflikt im Herkunftsland oder die ausstehende Gewährung einer eingereichten und noch nicht verlängerten Genehmigung.

Die Einwanderungsbehörde gewährt in drei (3) allgemeinen Fällen einen Special Pass:

  • Um Vorkehrungen für die Ausreise aus Malaysia zu treffen;
  • Im Fall einer ausstehenden Genehmigung, die bereits beantragt wurde (z.B. Employment Pass);
  • Abschluss des Einwanderungsverfahrens im Land.

Inhaber eines Special Passes, welche die Ausreise aus dem Land planen, müssen am geplanten Datum ausreisen. Personen, die aufgrund einer ausstehenden Genehmigung bleiben möchten, müssen in Malaysia bleiben, andernfalls wird der Special Pass bei der Ausreise ungültig, da er kein Mehrfacheinreisevisum beinhaltet.

Übertragung von Genehmigungen bei Reisepassänderungen (ToE)

Alle Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung, die kürzlich einen neuen Reisepass erhalten haben und deren derzeitige Aufenthaltsgenehmigung noch mehr als drei (3) Monate gültig ist, müssen den bestehenden Pass vom alten Pass in den neuen Pass übertragen. Daher muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt eines neuen Passes ein Transfer of Endorsement (ToE)-Verfahren eingeleitet werden.

Die Gültigkeit des Passes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Übertragung des Sichtvermerks bei der Einwanderungsbehörde mehr als zwölf (12) Monate betragen und der Pass muss mindestens sechs (6) aufeinanderfolgende leere Seiten aufweisen.

Ablehnungen

Grundsätzlich ist jeder Antrag auf ein Visum oder eine Genehmigung keine Garantie dafür, dass das Visum oder die Genehmigung genehmigt wird. Dennoch gibt es bekannte Gründe, die zu einer definitiven Ablehnung führen können. Einige der wichtigsten Ablehnungsgründe sind die folgenden:

  • Beantragung in der falschen Kategorie oder unvollständige/falsche Dokumente;
  • Unzureichende Gültigkeit des Reisepasses [für Visa on Arrival mindestens sechs (6) Monate am Tag der Ankunft und zwölf (12) Monate am Tag der Einreichung des Antrags auf eine Genehmigung];
  • Die Überschreitung der Aufenthaltsdauer ist eine schwere Straftat und kann einer der Hauptgründe für die Ablehnung des Visums für Malaysia sein;
  • Unerfüllte Fotoanforderungen können ebenfalls zur Ablehnung führen. Für Visums- und Genehmigungsanträge gibt es klar definierte Fotoanforderungen, die erfüllt werden müssen;
  • Israelische Stempel im Reisepass bzw. Aufenhalte in Israel im Lebenslauf oder Visastempel eines Landes, mit dem Malaysia keine diplomatischen Beziehungen unterhält;
  • Alle individuellen Steuerrückstände.

Wenn ein Visum oder eine Genehmigung verweigert wurde, besteht immer noch die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen. ESD und MDEC bieten Checklisten für die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die Ablehnung von Arbeitsgenehmigungen oder Fachbesucherpässen* an.

* https://esd.imi.gov.my/portal/downloads/ (aufgerufen am 11/01/2022).

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