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Aufenthaltstitel

Angehörigenpass (Dependant Pass), Residence Pass-Talent, Permanente Aufenthaltsgenehmigung (Entry Permit), Aufenthaltstitel für Angehörige malaysischer Staatsbürger und Zweitwohnsitz (Malaysia My Second Home: MM2H)

Immigration_Residency Permits
Angehörigenpass (Dependant Pass)

Ein Dependant Pass ist ein Aufenthaltstitel, das ausgewählten Familienmitgliedern von Employment-Pass-Inhabern ausgestellt wird und mit einem Multiple-Entry-Visum kombiniert ist. Inhaber eines Employment Passes sind berechtigt, einen Angehörigenpass für ihren Ehepartner, ihre leiblichen Kinder und Stiefkinder (bis 18 Jahre), rechtmäßig adoptierte Kinder und auch behinderte Kinder unabhängig von ihrem Alter zu beantragen. Die Verwandtschaft mit dem Expatriate muss durch eine Geburts-, Heirats- oder Adoptionsurkunde nachgewiesen werden, und die Kopien müssen von der Botschaft des Antragstellers beglaubigt sein.

Umfang

Der Dependent Pass berechtigt den Inhaber zum Aufenthalt in Westmalaysia. Eine Beschäftigung mit dem Dependant Pass ist nicht erlaubt und erfordert die Beantragung eines Employment Pass. Für soziale und wohlfahrtsstaatliche Zwecke kann der Inhaber bei der Einwanderungsbehörde Malaysias eine Sondergenehmigung zur Ausübung von Tätigkeiten beantragen.

Verlängerung

Die Dauer eines Passes richtet sich nach dem Hauptantragsteller. Ist die Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Antragstellers kürzer als die des Hauptantragstellers, richtet sich die Dauer nach der Gültigkeit des Reisepasses des Antragstellers. Wenn die Arbeitsgenehmigung des Inhabers erneuert werden muss, sendet der Arbeitnehmer die Unterlagen für die Verlängerung des Angehörigenpasses an seinen Arbeitgeber, wo der Angehörigenpass gleichzeitig erneuert werden kann.

FAQ - Dependant Pass

FrageAntwort
Was ist ein Dependant Pass?Ein DP ist eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 24 Monaten in Malaysia ermöglicht. Sie hilft Familienangehörigen von Personen, die in Malaysia mit einem Employment Pass arbeiten, nach Malaysia zu kommen.
Wer kann einen Dependant Pass erhalten?1. Ehefrau oder Ehemann des Expatriates, die/der rechtmäßig verheiratet ist;

2. Kinder des Expatriates unter 18 Jahren;

3. Rechtlich adoptierte Kinder;

4. Behinderte Kinder (altersunabhängig).
Kann ein Inhaber eines Dependant Pass in Malaysia arbeiten?Nein. Sie benötigen einen Employment Pass oder eine ähnliche Arbeitserlaubnis. Der DP ist nur eine Aufenthaltserlaubnis.
Wer muss die Gültigkeit der Übersetzung der Heiratsurkunde überprüfen?Die jeweilige ausländische Botschaft muss die Übersetzung der Heiratsurkunde beglaubigen/überprüfen.
Kann ich eine ältere Übersetzung der Heiratsurkunde vorlegen?Ja, aber die Kopie der Übersetzung selbst muss von einer beliebigen (deutschen) Botschaft beglaubigt werden.
Wie lange ist der Pass für Angehörige gültig? Gibt es eine Höchstdauer?Kontaktieren Sie jetzt unsere Einwanderungsexperten
Meine Frau/mein Mann hat einen Pass für Familienangehörige. Ich weiß, dass jede Art von Arbeit verboten ist. Wie streng ist diese Vorschrift?
Muss mein Arbeitsvertrag von den Steuerbehörden abgestempelt werden?
Welche Informationen sollten im Arbeitsvertrag enthalten sein?
Warum muss ich meinen Arbeitsvertrag verlängern, um das Visum zu verlängern?
Residence Pass - Talent

Ein Residence Pass-Talent (kurz RP-T) ist eine arbeitgeberunabhängige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit einem Multiple-Entry-Visum für hochqualifizierte Expatriates, die bis zu zehn (10) Jahre lang in Malaysia wohnen und arbeiten dürfen.

Umfang

Der RP-T erlaubt es dem Inhaber, zu arbeiten, zu studieren und ein Unternehmen zu gründen, ohne dass er einen anderen Pass beantragen muss, vorbehaltlich der Bedingungen der zuständigen Behörden. Außerdem kann er den Arbeitgeber wechseln, ohne den RP-T zu kündigen und eine neue Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Mit dem RP-T können Ehepartner und unterhaltsberechtigte Personen unter achtzehn (18) Jahren einen RP-T-Pass erhalten. Darüber hinaus haben Ehegatten Anspruch auf einen vollständigen RP-T und können in Malaysia eine Beschäftigung suchen, ohne einen Employment Pass beantragen zu müssen.  Familienangehörige, die achtzehn (18) Jahre alt oder älter sind, müssen einen Langzeit-Besucherpass beantragen.

Anforderungen

Ausländische Fachkräfte, die sich für einen RP-T bewerben möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mindestens drei (3) Jahre lang in Malaysia gearbeitet;
  • Gültiger Employment Pass mit mehr als drei (3) Monaten Gültigkeit;
  • Monatsgehalt von mindestens RM 15.000, ohne Zulagen und/oder Boni;
  • Besitz einer malaysischen Einkommenssteuernummer und Zahlung der Einkommenssteuer für mindestens zwei (2) Jahre;
  • Promotion/Master/Bachelor-Abschluss oder Diplom in einem beliebigen Fachgebiet von einer anerkannten Universität oder eine berufliche Qualifikation von einem anerkannten Berufsinstitut;
  • Mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung.

Verlängerung

Der RPT-Ausweis gilt für zehn (10) Jahre, sofern der Inhaber die oben genannten Anforderungen weiterhin erfüllt.  Er kann alle fünf (5) Jahre verlängert werden.

Permanente Aufenthaltsgenehmigung (Entry Permit)

Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung ist der rechtliche Status einer Person in einem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie nicht besitzt, in dem sie aber ohne Einschränkungen arbeiten und sich aufhalten darf. Inhaber einer solchen Genehmigung (auch Entry Permit genannt) dürfen sich auf unbestimmte Zeit in Malaysia aufhalten, ungehindert eine Beschäftigung suchen und ein Unternehmen besitzen.

Die Voraussetzungen für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung werden in die folgenden Kategorien unterteilt:

  • Vermögende Privatperson;
  • Experte;
  • Berufstätig;
  • Ehepartner eines malaysischen Staatsbürgers;
  • Antragsteller, welche das Punktesystem erfüllen.

Anforderungen (Kategorie: vermögende Privatpersonen)

Personen, die sich als vermögende Privatpersonen bewerben, müssen ein Festgeldkonto mit einem Mindestbetrag von 2 Mio. USD bei einer malaysischen Bank eröffnen, das allerdings erst nach fünf (5) Jahren abgehoben werden kann. Der Ehepartner des Antragstellers und seine Kinder unter achtzehn (18) Jahren haben nach fünf (5) Jahren Aufenthalt in Malaysia ebenfalls Anspruch auf eine permanente Aufenthaltsgenehmigung.

Anforderungen (Kategorie: Experte)

Diejenigen, die in der Kategorie der Experten eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen über Talent oder Fähigkeiten in bestimmten Branchen verfügen. Zu diesen Branchen gehören unter anderem Gesundheit und Medizin, Sport, Wissenschaft, Technologie, Banken und Finanzen. Darüber hinaus benötigen die Antragsteller eine Empfehlung der entsprechenden lokalen Behörde in ihrem Fachgebiet in Malaysia und müssen ein Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland vorlegen, um eine permanente Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Anforderungen (Kategorie: Ehepartner malaysischer Staatsbürger)

Antragsteller, die mit einem malaysischen Staatsbürger verheiratet sind, müssen mindestens fünf (5) Jahre in Malaysia gelebt haben, bevor sie ihren Antrag stellen können. Nach fünf (5) Jahren können sie mit einem Long-Term Social Visit Pass eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Antragsteller muss außerdem fünf (5) aufeinanderfolgende Jahre mit einem Langzeitbesucherpass in Malaysia gelebt haben, während er mindestens einen (1) malaysischen Bürgen hat

Aufenthaltstitel für Angehörige malaysischer Staatsbürger

Ehepartner malaysischer Staatsbürger erhalten einen Long-Term Social Visit Pass, der mit einer Arbeitsgenehmigung einher gehen kann, während leibliche Kinder malaysischer Staatsbürger unter 18 Jahren in der Regel einen Residence Pass erhalten.

Ein Aufenthaltspass (Residence Pass) ist ein Pass, der theoretisch jedem Ausländer ausgestellt wird, der unter eine der in der Verordnung 16A, Immigration Regulations 1963, genannten Kategorien fällt.

Beim Aufenthaltstitel wird zwischen drei Kategorien unterschieden:
 

Kategorie 3: Eine Person mit familiären Bindungen zu einem malaysischen StaatsbürgerKategorie 4: Eine Person mit familiären Bindungen zu einem ständigen Einwohner MalaysiasKategorie 5: Ehemaliger Malaysier
Ehemann/Ehefrau eines BürgersBiologisches Kind einer Person mit ständigem Wohnsitz im Alter von bis zu achtzehn (18) JahrenEin malaysischer Staatsbürger, der freiwillig auf seine Staatsbürgerschaft verzichtet hat
Biologisches Kind/Stiefkind/Adoptivkind eines Bürgers im Alter von bis zu achtzehn (18) JahrenEhemann oder Ehefrau eines DaueraufenthaltsberechtigtenEin malaysischer Staatsbürger, dem die Staatsbürgerschaft entzogen wurde
Scheidung/Witwe/Witwer eines Staatsbürgers mit einem biologischen Kind, das malaysischer Staatsbürger ist  
Biologische Mutter oder biologischer Vater eines malaysischen Staatsbürgers  

 

Residence pass

Je nach Kategorie sind die Bedingungen für die Beantragung eines Residence Passes unterschiedlich. Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder Reisepasses mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten sein und sich mit einem gültigen Langzeitpass in Malaysia aufgehalten haben. Dokumente, die von einem anderen Land ausgestellt wurden, müssen von der entsprechenden ausländischen Vertretung in Malaysia beglaubigt werden.

Antragsteller für einen Residentenpass der Kategorie 3 müssen seit mindestens drei (3) Jahren mit einem gültigen Langzeitpass in Malaysia leben.

Antragsteller der Kategorie 4 müssen seit mindestens fünf (5) Jahren mit einem gültigen Langzeitpass in Malaysia gelebt haben.

Der Antrag muss von einem Malaysier im Alter von einundzwanzig (21) Jahren und darüber unterstützt werden.


Langzeit-Besucher-Pass (Long-Term Social Visit Pass)

Ausländer, die mit malaysischen Staatsbürgern verheiratet sind, können einen Long-Term Social Visit Pass beantragen, der auch als Ehegattenvisum bekannt ist. Der Long-Term Social Visit Pass wird dem Ehepartner (Ehemann/Ehefrau) des malaysischen Staatsbürgers ausgestellt und gewährt ihm ein Mehrfachvisum für einen Zeitraum von bis zu fünf (5) Jahren. Außerdem dürfen sie jede Form von bezahlter Beschäftigung oder eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, ohne den Social Visit Pass in einen Employment Professional Visit Pass umzuwandeln (befristete Beschäftigung.

Die einzige Ausnahme ist ein ursprünglich bewilligter Antrag für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten, in dem der Antragsteller nicht arbeiten darf. Die Einwanderungsbehörde erlaubt keinen Arbeitsvermerk auf einem Visum, das kürzer als ein (1) Jahr ist.

Das Ehegattenvisum ist für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren verlängerbar. Ehegatten malaysischer Staatsbürger können nach fünf (5) Jahren erfolgreicher Ehe eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Zweitwohnsitz (Malaysia My Second Home: MM2H)

Malaysia My Second Home (MM2H) ist ein von der malaysischen Regierung initiiertes und vom Ministerium für Tourismus und Kultur (MoTAC) eingeführtes Programm, das es Ausländern, die bestimmte Kriterien erfüllen, ermöglicht, mit einem Social Visit Pass für mehrere Einreisen so lange wie möglich in Malaysia zu leben. Der Social Visit Pass gilt zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren und kann verlängert werden. Er steht Bürgern aller von Malaysia anerkannten Länder offen, unabhängig von Rasse, Religion oder Geschlecht.

Umfang

Die Antragsteller dürfen ihre Ehepartner und unverheirateten Kinder unter 21 Jahren als Familienangehörige mitbringen. Der MM2H-Besuchspass kann bei Erfüllung der Verlängerungsbedingungen verlängert werden, wenn er abläuft.

Mit Wirkung vom Oktober 2021 hat das Innenministerium das MM2H-Programm neu bewertet und dieser Prozess wird von der Einwanderungsbehörde überwacht.

Der MM2H-Besuchspass ist keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Er ist lediglich ein sozialer Besucherpass, der mehrere Ein- und Ausreisen im Rahmen des MM2H-Programms ermöglicht.

Anforderungen

Die Teilnehmer müssen über ein Offshore-Einkommen von mindestens RM 40.000 pro Monat verfügen. Bargeldmittel in Höhe von RM 1,5 Mio., ein Festgeldkonto in Malaysia mit einem Mindestbetrag von RM 1 Mio., von dem maximal 50 % eines Kapitalbetrags für den Erwerb von Immobilien, die Gesundheit und die Ausbildung der Kinder abgezogen werden dürfen, sind ebenfalls Voraussetzung.

Das Alter der Antragsberechtigten wurde in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich für Personen im Alter zwischen 35 und 49 Jahren und für Personen ab 50 Jahren.

Die Teilnehmer müssen sich mindestens 90 Tage pro Jahr im Land aufhalten, um sicherzustellen, dass sie wirklich zur malaysischen Wirtschaft beitragen.

Weitere Informationen über MM2H

Dienstmädchenpass (Foreign Domestic Helper, FDH)

Ein Dienstmädchenpass ermöglicht es der Inhaberin, als ausländisches Dienstmädchen für den Inhaber eines Employment Passes oder Residence Pass (-Talent) zu arbeiten. Eine solche Arbeitsgenehmigung ist Dienstmädchen aus Indonesien, den Philippinen, Thailand, Vietnam, Laos, Kambodscha, Sri Lanka und Indien vorbehalten. Dienstmädchen aus anderen Ländern haben keinen Anspruch auf einen Dienstmädchenpass. Weitere Voraussetzungen für die Arbeit als ausländische Haushaltshilfe und die Erteilung der Arbeitsgenehmigung sind:

 

  • Weiblich und nicht jünger als einundzwanzig (21) und nicht älter als fünfundvierzig (45) Jahre;
  • Durch ein ärztliches Gutachten aus dem Herkunftsland, das von einer vom malaysischen Gesundheitsministerium (FOMEMA) benannten Klinik ausgestellt wurde, als tauglich bestätigt;
  • Dienstmädchen, die die ärztliche Untersuchung nicht bestanden haben, dürfen nicht arbeiten und der Arbeitgeber muss eine Abmeldebescheinigung von der malaysischen Einwanderungsbehörde einholen und ihre sofortige Rückführung veranlassen;
  • Halten sich bei der Antragstellung im Herkunftsland auf;
  • Müssen mit einem von der malaysischen Botschaft, dem Konsulat usw. im Herkunftsland ausgestellten Visum nach Malaysia einreisen.

 

Die Berechtigung zur Einstellung ausländischer Dienstmädchen hängt von dem Gehalt des Expatriates ab:

 

  • Ein (1) ausländisches Dienstmädchen mit einem Gehalt von RM 5.000,00 und mehr;
  • Zwei (2) ausländische Dienstmädchen mit einem Gehalt von RM 10.000,00 und mehr;
  • Drei (3) ausländische Dienstmädchen mit einem Gehalt von RM 15.000,00 und mehr;
  • Bei vier (4) oder mehr ausländischen Dienstmädchen sollte sich der Arbeitgeber wegen weiterer Anforderungen an die Einwanderungsbehörde wenden. [1]

 

Die Dauer beträgt zwölf (12) Monate. Das Dienstmädchenvisum ist online verlängerbar und wird mit einem Mehrfach-/Einreisevisum kombiniert.

[1] Expatriate Service Division, Online Guidebook, V3.1 2017.