Dr. Eva Langerbeck
Stellv. Geschäftsführerin / Abteilungsleiterin Corporate Services Corporate Services
+60-3-9235 1840 eva.langerbeck@malaysia.ahk.deEin Dienstmädchenpass ermöglicht es der Inhaberin, als ausländisches Dienstmädchen für den Inhaber eines Employment Passes oder Residence Pass (-Talent) zu arbeiten. Eine solche Arbeitsgenehmigung ist Dienstmädchen aus Indonesien, den Philippinen, Thailand, Vietnam, Laos, Kambodscha, Sri Lanka und Indien vorbehalten. Dienstmädchen aus anderen Ländern haben keinen Anspruch auf einen Dienstmädchenpass. Weitere Voraussetzungen für die Arbeit als ausländische Haushaltshilfe und die Erteilung der Arbeitsgenehmigung sind:
Die Berechtigung zur Einstellung ausländischer Dienstmädchen hängt von dem Gehalt des Expatriates ab:
Die Dauer beträgt zwölf (12) Monate. Das Dienstmädchenvisum ist online verlängerbar und wird mit einem Mehrfach-/Einreisevisum kombiniert.
[1] Expatriate Service Division, Online Guidebook, V3.1 2017.
Ausländische Wanderarbeiter dürfen nur in bestimmten Bereichen arbeiten, z. B. im verarbeitenden Gewerbe, im Baugewerbe, auf Plantagen, in der Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor. Die Arbeitgeber/Unternehmen müssen beim Innenministerium zunächst eine Quote für ausländische Wanderarbeiter beantragen.
Ausländische Wanderarbeiter dürfen ür bis zu zehn (10) Jahre in Malaysia arbeiten. Die Erlaubnis ist für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten gültig. Arbeitgeber können drei (3) Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Verlängerung beantragen und müssen sicherstellen, dass der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt wird. Anträge, die nach dem Ablaufdatum eingereicht werden, werden wegen Überschreitung der Gültigkeitsdauer an die Immigration Enforcement Division zur Prüfung weitergeleitet.
Stellv. Geschäftsführerin / Abteilungsleiterin Corporate Services Corporate Services
+60-3-9235 1840 eva.langerbeck@malaysia.ahk.deStellvertretender Abteilungsleiter / Mitarbeiter für Regierungsangelegenheiten Corporate Services
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